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BeitragVerfasst: Fr, 13 Jan, 2017 13:29 
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Wieso denkst du eigentlich, dass die deutschen Bestimmungen an der Grenze aufhören, die gelten auch da. Ein schwedischer Polizist wird dich nicht wegen sowas anhalten, es sei denn, es ist ein deutscher Kollege dabei (unwahrscheinlich). Ich wurde schon 5x angehalten, zu schnell usw. und habe noch nie bezahlt, sondern immer ein freundliches, nettes Gespräch gehabt, da ich ja nur deutsch spreche. :wink:
In Deutschland fahre ich auch Autos mit schwedischer Zulassung, hier interessiert die Polizei auch nur die Versicherung.
Gruß Michael

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Der späte Wurm überlebt den frühen Vogel.
Also lieber nochmal umdrehen. ;-)


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BeitragVerfasst: Fr, 13 Jan, 2017 15:11 
@schwedencamper:

wen meinst du??


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BeitragVerfasst: Fr, 13 Jan, 2017 15:31 
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montebianco hat geschrieben:
@schwedencamper:

wen meinst du??


Na dich.

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Der späte Wurm überlebt den frühen Vogel.
Also lieber nochmal umdrehen. ;-)


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BeitragVerfasst: Fr, 13 Jan, 2017 15:59 
Schwedencamper hat geschrieben:
montebianco hat geschrieben:
@schwedencamper:

wen meinst du??


Na dich.


Versteh nur nicht ganz, was du damit sagen willst..... Dass ich den ganzen PLan vergessen soll, weil für mein Auto deutsche Bestimmungen auch in S gelten? Oder dass ich mir darum keine Waffel machen soll, weil es eh keinen interessiert???? :grübel:


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BeitragVerfasst: Fr, 13 Jan, 2017 19:26 
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Wenns einfach de-/montierbar sein soll, Dachträger oben rauf und da dranbasteln, wonach einem ist und was die Lichtmaschine her gibt...

Einfache Träger gibt's ab 60 EUR (falls ich das auf die schnelle richtig gesehen habe...

Am unproblematischsten ist die Verwendung von Arbeitsscheinwerfern, da muss nichts abgenommen, oder eingetragen werden und man unterliegt keiner bestimmten Anzahl bezüglich Bauartbestimmung...
Man muss nur ein Schild am Schalter haben, dass die Benutzung im Geltungsbereich STVZO nicht zulässig ist (genauen Text könnt ich nachreichen). Die Scheinwerfer müssen aber zwingend nicht bauartbestimmt sein, sonst kanns Ärger geben...

LED Lightbar geht auch, die müssen nur schon recht groß sein um ordentlich Licht zu machen, das macht die Sache recht teuer....

Selbst hab ich neben den normalen zwei Scheinwerfern noch zusätzlich zwei große Fernscheinwerfer vorn dran und noch 4 Arbeitsscheinwerfer auf dem Dach.
Das ist auch nachts in Schweden hell genug... :YYAY:

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"Eines Mannes Auto ist seine Burg. Normalerweise ist ja eines Mannes Haus seine Burg, aber nur wenn er den Drachen erschlagen kann, der darin wohnt." Al Bundy

"In einer solch verrueckten Welt ist nur der voellig Irre wahrhaft geisteskrank." - Homer J. Simpson-


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BeitragVerfasst: Fr, 13 Jan, 2017 19:35 
Habe gerade bei intensiverer eigener Recherche DAS HIER gefunden.... Was haltet ihr davon? Kommt meinem Ansinnen doch schon recht nahe, oder nicht???


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BeitragVerfasst: Fr, 13 Jan, 2017 20:30 
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Vermutlich, in Deutschland vermutlich nicht erlaubt, aber wenn du das erst in Schweden anbaust, sollte das kein Problem sein.

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BeitragVerfasst: Sa, 14 Jan, 2017 0:27 
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Hab meinem Namen gehört! :mrgreen:

Bau dran den Kram. Interessiert hier niemand! In Deutschland könnte dir jemand den Strick aus der Fahrzeuglämge bauen. Allerdings sitzen die extraljus beim Sharen bauartbedingt sowieso so weit Richtung Fahrzeug, dass es niemand interessiert. Bau ran den Kram und fahr in Urlaub! :cool:


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BeitragVerfasst: Sa, 14 Jan, 2017 11:13 
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lifeofmyown hat geschrieben:
...In Deutschland könnte dir jemand den Strick aus der Fahrzeuglämge bauen.
...


Nö, aber drei Fernscheinwerfer dürfte man halt nicht anbauen....

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BeitragVerfasst: Sa, 14 Jan, 2017 11:32 
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lifeofmyown hat geschrieben:
Hab meinem Namen gehört! :mrgreen:

Bau dran den Kram. Interessiert hier niemand! In Deutschland könnte dir jemand den Strick aus der Fahrzeuglämge bauen. Allerdings sitzen die extraljus beim Sharen bauartbedingt sowieso so weit Richtung Fahrzeug, dass es niemand interessiert. Bau ran den Kram und fahr in Urlaub! :cool:



Da habe ich direkt mal zwei weitere Fragen zu diesem Thema.

Ich habe ein schwedisches Kennzeichen,
würde nun "anbauen was ich will"............................

1.) Was sagt der schwedische TÜV? ( Bilprovning )
2.) Wenn der schwedische TÜV das zulässt, was sagt die deutsche Polizei dazu


Gruß Kejko :YY:


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