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BeitragVerfasst: Mo, 06 Apr, 2020 14:52 
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war schon mal hier
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Hallo Zusammen,

ich habe da gleich mal ein paar Fragen zum Thema Auswandern nach Schweden, auf die ich bisher keine Antworten im www finden konnten:

Meine Frau und ich überlegen nach Schweden zu ziehen. Wir würden dort gerne ein Haus kaufen und dauerhaft dort leben. Wir benötigen keine Finanzierung dafür. Wenn wir dort leben, benötigen wir keinen Job, da wir genügend Einkommen aus Deutschland haben.
Wie sieht es denn dann mit der Kranken - bzw. Sozialversicherung aus?? Da wir ja kein Einkommen in Schweden genieren würden, hätten wir also auch keine solche Abzüge. Unsere Einnahme in D sind Mieteinnahmen. Laut dem Doppelbesteuerungsabkommen, müssen wir diese weiterhin in Deutschland versteuern. Aber ja eben nicht in Schweden..........müssen wir dann in D Kranken - und sozialvesichert bleiben??

Zudem würden wir einen recht erheblichen "Hausrat" mitnehmen. 4 Pferde und 2 Boote. Dazu das gesamte Equipment. Jeweils einen Radlader, Minibagger, Trecker, Anbaugeräte, Pferdeanhänger, Sägespaltautomat, usw...... Ich habe gelesen, das man den normalen Haushalt / Hausrat unproblematisch einführen kann. Aber was ist denn normal....??

Da wir selbst auch über LKW und Sattelauflieger verfügen, würden auch kein Umzugsunternehmen beauftragen. Daher stellt sich die Frage, wie es sich an der Grenze, bzw. bei einer Kontrolle verhält, wenn man da mit einem kompletten Bauernhof vor der Tür steht.....

Wir können zwar nachweisen, das wir keinesfalls auf den Schwedischen Staat angewiesen sind, würden aber ja keiner geregelten Arbeit nachgehen. Würden also Mieteinkünfte, die nicht in Schweden versteuert werden auch anerkannt???

Vielen Dank schon mal im voraus...........


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BeitragVerfasst: Mo, 06 Apr, 2020 18:49 
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Erst einmal: Willkommen!
Zum Hausrat: das dürfte kein Problem sein, alles einzuführen.
Zur KV und RV: Rente bleibt unverändert. Ihr könnt entscheiden, ob nach D aufs Konto oder auf ein schwedisches Konto. Evtl. Kursverluste und Kosten tragt ihr, nicht die RV. Falls ihr überhaupt schon Rentner seid ...
Zur KV: Bei Privat-KV überhaupt keine Änderung. Bei GKV etwas Behördenaufwand, aber kein grundsätzliches Problem. Ab hier https://www.forsakringskassan.se/privat ... -i-sverige weiter durchklicken.

Viel Erfolg!

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BeitragVerfasst: Mo, 06 Apr, 2020 20:20 
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Detlef18551 hat geschrieben:
Hallo Zusammen,

ich habe da gleich mal ein paar Fragen zum Thema Auswandern nach Schweden, auf die ich bisher keine Antworten im www finden konnten:

Meine Frau und ich überlegen nach Schweden zu ziehen. Wir würden dort gerne ein Haus kaufen und dauerhaft dort leben. Wir benötigen keine Finanzierung dafür. Wenn wir dort leben, benötigen wir keinen Job, da wir genügend Einkommen aus Deutschland haben.
Wie sieht es denn dann mit der Kranken - bzw. Sozialversicherung aus??

Ich weiss nicht, ob ihr schwedisch könnt?
Ich nehme die deutsche Version, denn das relevante Recht ist EU-Recht.
Hier findet ihr die entsprechende Direktive. Art 7 1) b trifft auf euch zu: ihr müsst für das AR "über ausreichende Existenzmittel verfüg[en], so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen müssen, und er und seine Familienangehörigen über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügen"
Die KV muss also so sein, dass sie hier in Schweden gilt und jede notwendige Behandlung deckt, mindestens in dem Maß, wie es, wenn ihr hier versichert wärt, auch gelten würde.
Diese KV müsst ihr mitbringen (aus D zum Beispiel).
Nach 5 Jahren ändert sich das. Dann habt ihr das Daueraufenthaltsrecht.
Oder wenn ihr hier doch einen Job aufnehmt, Selbständig wärt etc: dann bekommt ihr die KV hier direkt.

//M

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BeitragVerfasst: Mo, 06 Apr, 2020 20:31 
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Moin, danke für die Info. Ich schau mir das mal mit meiner Krankenversicherung an........allerdings finde ich unter dem Link von Dir nix über Schweden.....nur andere Länder.
Weisst Du zufällig, ab wir dann in die Schwedische gesetzliche freiwillig einzahlen könnten........???


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BeitragVerfasst: Mo, 06 Apr, 2020 20:37 
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Nein, nicht in schwed. KV einzahlen, weiterhin in D. Das wird auf europ. Ebene geregelt. Ihr müsst das Formular E 106/E111 bei der dt. GKV anfordern und in Schweden vorlegen. Ihr behaltet die dt. KV-Karte und könnt wahlweise in D oder S zum Arzt, ins KH oder ZA gehen. Es wird aber max. zur Leistungshöhe im jeweiligen Land bezahlt (kann in D und S unterschiedlich sein).

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BeitragVerfasst: Di, 07 Apr, 2020 1:04 
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Vita hat geschrieben:
Nein, nicht in schwed. KV einzahlen, weiterhin in D. Das wird auf europ. Ebene geregelt. Ihr müsst das Formular E 106/E111 bei der dt. GKV anfordern und in Schweden vorlegen. Ihr behaltet die dt. KV-Karte und könnt wahlweise in D oder S zum Arzt, ins KH oder ZA gehen. Es wird aber max. zur Leistungshöhe im jeweiligen Land bezahlt (kann in D und S unterschiedlich sein).


Sobald man in Schweden 'folkbokförd' ist, hat man auch das Recht medizinische Leistungen zu erhalten, also im Prinzip ist man dann in Schweden krankenversichert. Und das auch ohne Beiträge zu zahlen. Richtig ist, dass man eine gültige Krankenversicherung nachweisen muss, die mindestens noch ein Jahr gültig ist.

Woher kommt denn das mit den 5 Jahren und dem Daueraufenthaltsrecht? Nach 5 Jahren kannst du die schwedische Staatsbürgerschaft beantragen.

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Wolfgang


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BeitragVerfasst: Di, 07 Apr, 2020 7:06 
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Aufenthaltsrecht hat man sofort (EU-Recht), man beantragt beim Migrationsverk und wird folkbokförd, wie Wolfi schreibt. Nach 5 Jahren dann das Recht auf Beantragung Staatsbürgerschaft, wobei man zusätzlich die Wahl hat, die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten oder abzulegen.

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BeitragVerfasst: Di, 07 Apr, 2020 8:00 
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Vita hat geschrieben:
Aufenthaltsrecht hat man sofort (EU-Recht), man beantragt beim Migrationsverk und wird folkbokförd, wie Wolfi schreibt. Nach 5 Jahren dann das Recht auf Beantragung Staatsbürgerschaft, wobei man zusätzlich die Wahl hat, die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten oder abzulegen.


Hallo,

das mit dem migrationsverket ist wohl schon ne Weile her......

Ich fasse nochmal zusammen:

Die Einreise mit deinen Wirtschaftsgütern sollte auf Grund des freien Warenverkehrs in der EU kein Problem sein. Ich habe seiner Zeit auch einen Sattelzug mit jeder Menge Holzbearbeitungsmaschinen usw. mitgebracht. Ausnahme: Wenn Du Kraftfahrzeuge einführen möchtest, die jünger als 6 Monate sind, musst Du 6% Einfuhrumsatzsteuer abführen, weil diese als Neufahrzeuge gelten und der Umsatzsteuerunterschied zwischen S und D ausgeglichen werden muss. Wie es sich bei zulassungsfreien Fahrzeugen, wie z. B. einem Radlader handelt, weiß ich jetzt nicht.

Du meldest dich dann bzw. beantragst die Personennummer beim skatteverket. Hierfür, wie schon erwähnt, benötigst du einen Nachweis über eine gültige Krankenversicherung (gesetzl. oder privat, wenn privat lass dir möglichst viele Bestätigungen oder sonst was ausstellen, das mögen die hier) und einen Nachweis, dass deine wirtschaftlichen Verhältnisse ausreichend sind, um ohne Arbeit in Schweden ohne staatliche Hilfe klarzukommen.

Wenn du dann nach durchaus längerer Wartezeit die Personennummer hast, meldest du dich bei der försäkringskassan an. Wenn du dort registriert bist, kannst du auch noch eine EU-Krankenversichertenkarte beantragen.

Es empfiehlt sich nach dem Erhalt der Personennummer auch noch eine nationellt ID-kort zu beantragen. Die ist kein muß, erleichtert jedoch so manche Dinge hier, um sich auszuweisen, z. B. Pakete abholen.

Gerne lasse ich mich berichtigen, sollte ich etwas falsch geschrieben oder vergessen haben.

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Wolfgang


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BeitragVerfasst: Di, 07 Apr, 2020 8:29 
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Migrationsverket: 2018, allerdings innerhalb der Räume des Skatteverket.

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BeitragVerfasst: Di, 07 Apr, 2020 8:43 
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Vita hat geschrieben:
Migrationsverket: 2018, allerdings innerhalb der Räume des Skatteverket.


Ah, o. K. dürfte dann also beim skatteverket gewesen sein.

Zitat:

För att folkbokföra dig i Sverige och få ett svenskt personnummer behöver du kontakta Skatteverket.

Zu finden hier:

Www.migrationsverket.se/Privatpersoner/ ... rgare.html

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