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BeitragVerfasst: Di, 07 Apr, 2020 15:55 
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Also das ist eine falsche Auffassung, das man durch das Doppelsteuerabkommen keine Steuer in Schweden bezahlen muss!

So ist es, vorausgesetzt, du hast also deinen Wohnsitz in Schweden unnd nicht in Deutschland.

Ihr versteurt erstmal eure Mieteinnahmen in Deutschland, achtung, alle Freibeträge fallen dort weg.

Dann müsst ihr in Schweden eine Steuererklärung machen und bekommt dabei die Steuern, die ihr in Deutschland gezahlt habt angerechnet....aber in Schweden sind die Steuersätze bedeutend höher ich zahl hier ungefähr nochmal 50% dessen, was ich in Deutschland an Steuer gezahlt habe hier in Schweden an Steuer für das gleiche Einkommen...

Die Steuerämter tauschen sich da auch aus...

_________________
liebe Grüsse

Heike

meine Homepage: http://figeholm.jimdo.com/


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BeitragVerfasst: Di, 07 Apr, 2020 19:16 
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Detlef18551 hat geschrieben:
Moin, danke für die Info. Ich schau mir das mal mit meiner Krankenversicherung an........allerdings finde ich unter dem Link von Dir nix über Schweden.....nur andere Länder.
Weisst Du zufällig, ab wir dann in die Schwedische gesetzliche freiwillig einzahlen könnten........???

Du findest dort dieselbe Richtlinie in verschiedenen Sprachen.
Das ist das europäische Gesetzblatt... und die Direktiven müssen halt in allen Amtssprachen vorliegen.
Schwedisch ist die Variante ganz rechts (SV), gibt es aber nur als PDF.
Direktlink:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 38&from=DE
Es gibt in Schweden keine Kranken"versicherungen" wie in Deutschland, denn Schweden hat das britische Modell (Beveridge) mit einem steuerfinanzierten Gesundheitssystem, während Deutschland das (surprise! ;-)) deutsche (Bismarck-)Modell verwendet, in dem verschiedene Versicherungen die Finanzierung und verschiedene Akteure die Leistungen erbringen. Beide Systeme sind nach ihren jeweiligen "Erfindern" benannt.
Außer in sehr kleinen Ländern gilt: Bismarck beats Beveridge.
Aber daher kannst du in die "gesetzliche" Krankenkasse hier nichts einzahlen, weil es sie nicht gibt.
Zahlst du aber Einkommensteuer, dann zahlst du auch in das schwedische Gesundheitssystem ein. Und nach 5 Jahren sollte mit dem dauerhaften Aufenthaltsrecht dann auch der volle Versicherungsschutz hier gelten, in dem Masse, in dem es auch ein Schwede hätte, der keine Einkommenssteuer zahlt; hier wird unterschieden zwischen Leistungen, die auf dem Wohnort beruhen (Bezahlung einer notwendigen Behandlung) und Leistungen, die man bekommt, wenn man Steuern zahlt (Krankengeld etc).
Aber mein Tip: schiebt das Auswandern auf, bis wir durch die aktuelle Krise sind. Ich bin Arzt und sitze an ziemlich zentraler Stelle in unserer Region... das wird nicht schön hier, was da auf uns zukommt, wenn alles was wir bisher wissen, korrekt ist. In D seid ihr da viel besser dran, sowohl was die Versorgung als auch was politische Entscheidungen betrifft.

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
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BeitragVerfasst: Di, 07 Apr, 2020 19:29 
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Wolfi hat geschrieben:
Woher kommt denn das mit den 5 Jahren und dem Daueraufenthaltsrecht? Nach 5 Jahren kannst du die schwedische Staatsbürgerschaft beantragen.

Du hast offenbar nicht in den Link reingeschaut. Wie gesagt: das ganze ist EU-Recht und die fünf Jahre kommen aus der verlinkten EU-Direktive.
Aber wenn du das als schwedisches Recht haben willst: natürlich hat Schweden das umgesetzt, und zwar im 3a kap 3§ 4:
"[En EES-medborgare har uppehållsrätt om han eller hon] har tillräckliga tillgångar för sin och sina familjemedlemmars försörjning och har en heltäckande sjukförsäkring för sig och familjemedlemmarna som gäller i Sverige. Lag (2006:219)."
6§ "En EES-medborgare som har vistats lagligt i Sverige utan avbrott under minst fem år har permanent uppehållsrätt. Lag (2006:219)."
In einem Punkt hat Schweden sich allerdings über das EU-Recht hinaus bewegt: für Arbeitnehmer kommt das permanente Aufenthaltsrecht bereits nach 3,5 Jahren (utlänningsförordningen)
Dann kann man nach 5 Jahren auch die schwedische Staatsbürgerschaft beantragen, das ist nationales Recht und korrekt, steht aber nicht im Widerspruch zu dem Gesagten (sondern ist tatsächlich der Hintergrund für die Wahl des Zeitpunktes).

//M

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