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BeitragVerfasst: So, 26 Aug, 2018 18:21 
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Beiträge: 108
vibackup hat geschrieben:
Wolfi hat geschrieben:
Punkt 6. migrationsverket entfällt nach meinem Kenntnisstand. Personennummer direkt beim Skatteverket beantragen.

Die amtliche Meldung mit Zuteilung der Personnummer liegt immer in der Zuständigkeit des Einwohnermeldeamtes, das hier eine Abteilung des Finanzamtes (skatteverket) ist.
Wenn das Aufenthaltsrecht in Anspruch genommen wird, dann beschliesst das skatteverket im Rahmen der Amtshilfe, auch wenn eigentlich das MV zuständig ist.
Eigenartige Konstruktion, aber so läuft es. Aufenthaltsrecht setzt entweder einen Job hier (dann ist man hier auch krankenversichert und braucht keine ausländische KV mehr) oder hinreichende Mittel (dann braucht man eine ausländische KV) voraus.
Wenn allerdings eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt wird, was relevant wird, wenn es um Familienzusammenführung geht und bspw. der Partner einen versorgt, dann geschieht der Beschluss beim MV, soweit ich weiss. Das sind also drei verschiedene Situationen und Verfahren, je nachdem, woher das Geld kommt.

//M


Danke für die ausführliche Information !

_________________
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Wolfgang


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BeitragVerfasst: Mo, 27 Aug, 2018 8:03 
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war schon mal hier
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Registriert: 23.08.2018
Beiträge: 8
vibackup hat geschrieben:
Wolfi hat geschrieben:
Punkt 6. migrationsverket entfällt nach meinem Kenntnisstand. Personennummer direkt beim Skatteverket beantragen.

Die amtliche Meldung mit Zuteilung der Personnummer liegt immer in der Zuständigkeit des Einwohnermeldeamtes, das hier eine Abteilung des Finanzamtes (skatteverket) ist.
Wenn das Aufenthaltsrecht in Anspruch genommen wird, dann beschliesst das skatteverket im Rahmen der Amtshilfe, auch wenn eigentlich das MV zuständig ist.
Eigenartige Konstruktion, aber so läuft es. Aufenthaltsrecht setzt entweder einen Job hier (dann ist man hier auch krankenversichert und braucht keine ausländische KV mehr) oder hinreichende Mittel (dann braucht man eine ausländische KV) voraus.
Wenn allerdings eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt wird, was relevant wird, wenn es um Familienzusammenführung geht und bspw. der Partner einen versorgt, dann geschieht der Beschluss beim MV, soweit ich weiss. Das sind also drei verschiedene Situationen und Verfahren, je nachdem, woher das Geld kommt.

//M


Interessant =) Danke für die Info =)


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BeitragVerfasst: Mo, 27 Aug, 2018 8:29 
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sehr aktives Forenmitglied
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Beiträge: 1083
Vorsicht!!

Wenn Du Dich in Deutschland Arbeitslos meldest,
darfst Du nicht ins Ausland fahren. Nur als Urlaub,
und mit Genehmigung des Amtes.
Die können Dich jederzeit zu Terminen einladen!!

Gruß Kejko :YY:


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BeitragVerfasst: Mo, 27 Aug, 2018 9:39 
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Registriert: 23.08.2018
Beiträge: 8
kejko hat geschrieben:
Vorsicht!!

Wenn Du Dich in Deutschland Arbeitslos meldest,
darfst Du nicht ins Ausland fahren. Nur als Urlaub,
und mit Genehmigung des Amtes.
Die können Dich jederzeit zu Terminen einladen!!

Gruß Kejko :YY:


Danke für die Info =)

Das hört sich nach einem Problem an...Weil ich ja vorhabe meinen Aktuellen Arbeitsvertrag fristgerecht zum 1 Januar zu kündigen damit ich am 4 Januar nach Schweden ziehen kann. Ich muss mich ja Arbeitslos melden damit ich keine Probleme mit der Krankenkasse hier in Deutschland bekomme.....

Soll ich zum Arbeitsamt gehen und denen meinen Vorschlag Präsentieren? Und hoffen das sie mir eine Bewilligung geben das ich in Schweden nach einem Job suchen kann?

Daran habe ich nicht gedacht nochmal danke für die tolle Info! :YY: =)


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BeitragVerfasst: Mo, 27 Aug, 2018 10:24 
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sehr aktives Forenmitglied
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Registriert: 08.05.2009
Beiträge: 1375
Nach EU-Recht kannst du Leistungen des Jobcenters auch mit ins Ausland nehmen um dort Arbeit zu suchen

https://europa.eu/youreurope/citizens/w ... dex_de.htm

Google mal nach "Jobcenter Arbeitssuche im Ausland"
da gibt es sogar Broschüren von der Arbeitsagentur.

Dein Problem wird sein, dass du kündigst, somit deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet ist.
Da gibt es Speerfristen.

Und, Leistungen im Ausland kannst du nur in Anspruch nehmen, wenn du der Arbeitsagentur vor dem Gang ins Ausland 4 Wochen in D. zur Vermittlung zur Verfügung gestanden hast.

Aber Fragen lohnt ja immer.
Früher gab es sogar von der Arbeitsagentur Programme zur Vermittlung ins Ausland
und sie haben z.B. Sprachkurse finanziert.

Besser ist auf jeden Fall, wenn deine Firma dich kündigt.

Gruß

Rüdiger


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BeitragVerfasst: Mo, 27 Aug, 2018 11:30 
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Registriert: 23.08.2018
Beiträge: 8
Värmdöbo hat geschrieben:
Nach EU-Recht kannst du Leistungen des Jobcenters auch mit ins Ausland nehmen um dort Arbeit zu suchen

https://europa.eu/youreurope/citizens/w ... dex_de.htm

Google mal nach "Jobcenter Arbeitssuche im Ausland"
da gibt es sogar Broschüren von der Arbeitsagentur.

Dein Problem wird sein, dass du kündigst, somit deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet ist.
Da gibt es Speerfristen.

Und, Leistungen im Ausland kannst du nur in Anspruch nehmen, wenn du der Arbeitsagentur vor dem Gang ins Ausland 4 Wochen in D. zur Vermittlung zur Verfügung gestanden hast.

Aber Fragen lohnt ja immer.
Früher gab es sogar von der Arbeitsagentur Programme zur Vermittlung ins Ausland
und sie haben z.B. Sprachkurse finanziert.

Besser ist auf jeden Fall, wenn deine Firma dich kündigt.

Gruß

Rüdiger


Danke Rüdiger :YY:

Ich werde mir einen Termin beim Jobcenter machen lassen und dort das mal mit denen besprechen =)

Klasse wie viel unterstützung man hier im Forum erhält =) :YY:


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BeitragVerfasst: Mo, 27 Aug, 2018 12:05 
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war schon mal hier
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Registriert: 23.08.2018
Beiträge: 8
Also hab gerade mit der Agentur für Arbeit Telefoniert:

Ich sollte mich Kündigen lassen damit ich das Arbeitslosengeld + Versicherung mitnehmen kann. Das suchen in Schweden nach Job bzw. das Auswandern sollte kein Problem sein, wenn mein Zuständiger Berater davon weiß. Das würde kein Problem ergeben für den Schwedischen Staat da ich immer noch in Deutschland gemeldet bin und Sozial-Versicherung + Geld ich vom Staat Deutschland erhalte. (Das Geld will ich noch nicht mal mir gehts nur um die Krankenversicherung damit ich keine Schwierigkeiten mit der Schwedischen Behörde bekomme.


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BeitragVerfasst: Mo, 27 Aug, 2018 12:27 
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Beiträge: 108
SmackdownLegend hat geschrieben:
Also hab gerade mit der Agentur für Arbeit Telefoniert:

Ich sollte mich Kündigen lassen damit ich das Arbeitslosengeld + Versicherung mitnehmen kann. Das suchen in Schweden nach Job bzw. das Auswandern sollte kein Problem sein, wenn mein Zuständiger Berater davon weiß. Das würde kein Problem ergeben für den Schwedischen Staat da ich immer noch in Deutschland gemeldet bin und Sozial-Versicherung + Geld ich vom Staat Deutschland erhalte. (Das Geld will ich noch nicht mal mir gehts nur um die Krankenversicherung damit ich keine Schwierigkeiten mit der Schwedischen Behörde bekomme.


...ist jetzt echt nicht böse gemeint, aber schon mal viel Spass beim Formulare ausfüllen.

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Wolfgang


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BeitragVerfasst: Mo, 27 Aug, 2018 12:41 
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Beiträge: 173
Plz/Ort: Im Badischen
Wolfi hat geschrieben:
SmackdownLegend hat geschrieben:
Also hab gerade mit der Agentur für Arbeit Telefoniert:

Ich sollte mich Kündigen lassen damit ich das Arbeitslosengeld + Versicherung mitnehmen kann. Das suchen in Schweden nach Job bzw. das Auswandern sollte kein Problem sein, wenn mein Zuständiger Berater davon weiß. Das würde kein Problem ergeben für den Schwedischen Staat da ich immer noch in Deutschland gemeldet bin und Sozial-Versicherung + Geld ich vom Staat Deutschland erhalte. (Das Geld will ich noch nicht mal mir gehts nur um die Krankenversicherung damit ich keine Schwierigkeiten mit der Schwedischen Behörde bekomme.


...ist jetzt echt nicht böse gemeint, aber schon mal viel Spass beim Formulare ausfüllen.


Hört sich aber so an....

Das ganze Procedere ist relativ problemlos:

Ein Formular zur Beantragung der Übernahme der Leistung, wo ein Grund anzugeben ist (was mit Nachzug zum Lebensgefährten relativ einfach ist, wer wie wo interessiert bei ALG I niemanden)
Vorlage der Bestätigung bei der schwedischen Arbetsförmedlingen. Dort muß man gar nix ausfüllen, weil das die AAgentur schon gemacht hat. Hier gibt man nur seine Daten ab und legt den Perso vor.

In Zusammenarbeit mit dem Berater ist das Ganze in 4-5 Wochen abzuwickeln. Wenn's ne Sperre wg. Eigenkündigung gibt, entsprechend länger, wobei es nicht gesagt ist, daß es bei Nachzug zum Lebensgefährten eine gibt. Wenn man informiert ist, kann man mit den Leuten von der Agentur gut auskommen.

VG, Suse


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BeitragVerfasst: Mo, 27 Aug, 2018 13:52 
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Backa hat geschrieben:
Wenn man informiert ist, kann man mit den Leuten von der Agentur gut auskommen


genau, aber vorher vielleicht mal hier

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... im-ausland

anrufen.

Meine Erfahrung ist, dass nicht alle BeraterInnen gleich gut informiert sind.

Gruß

Rüdiger


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