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 Betreff des Beitrags: Auffenthaltsgenehmigung
BeitragVerfasst: Do, 14 Jun, 2007 16:32 
Wie ist das jetzt nun. Muss man eine Verlängerung beantragen oder ist das hinfällig. So viele verschiedene Meinungen.
Danke
und Gruss


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do, 14 Jun, 2007 20:09 
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Hej Heiko,

warum hörst du auf soviele verschiedene Meinungen und fragst bzw. schaust nicht einfach mal bei migrationsverket.se rein. Dort steht u.a.
ZITAT:
Permanent uppehållsrätt
När du har vistats lagligt och med uppehållsrätt i Sverige i fem år utan uppehåll har du permanent uppehållsrätt. Om du vill ha ett intyg på din permanenta uppehållsrätt kan du ansöka om ett sådant hos Migrationsverket
.
Zitat-Ende

Quelle www.migrationsverket.se

Falls du noch mehr nachlesen willst, geh einfach unter EU rein auf der Seite und schau dann unter "uppehållsrätt för EU/EES-Medborgare" nach.

Ganz einfach.

lieben Gruss
Lis :YY:

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http://www.youtube.com/watch?v=E0Aj37ml8QI
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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr, 15 Jun, 2007 19:02 
Hallo Lis,
danke. Ich habe natürlich dort schon nachgesehen. In meinem Fall ist es so, das ich eine Auffenthaltsgenehmigung bis zum 31/05/07 hatte. Dann habe ich gehört, das man keine Verlängerung mehr braucht. Jetzt habe ich auch nichts mehr beantragt. Aber warum musste ich 2005 eine Genehmigung beantragen ?
Wurde das irgendwie jetzt geändert ?


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa, 16 Jun, 2007 12:02 
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Beiträge: 17598
Plz/Ort: Schweden, Norrlands Schärengarten
Hej Heiko,

es heisst fuer EU-Mitbuerger nicht mehr Aufenthaltsgenehmigung, sondern Aufenthaltsrecht, beinhaltet aber diegleichen Bedingungen. Das Kind bekam nur einen anderen Namen ;-). Ich glaube, die Änderung war im letzten Jahr April/Mai.... :?: (bin leider schlecht im einschätzen von zeitlichen und örtlichen Distanzen ;-) )Egal, also hattest du nur eine 2jährige Aufenthaltsgenehmigung (2005-2007)???...war vielleicht abhängig vom deinem Arbeitsvertrag oder so??? Frag einfach nach beim Migrationsverket, ob eine Verlängerung notwendig ist, meiner Meinung nach ist sie das, denn 2 Jahre sind eben noch keine 5, und deine Verhältnisse können sich ja auch geändert haben. Und du musst sicherlich nach 5 Jahren auch irgendwie nachweisen, dass du hier permanent gewohnt und dich versorgt hast, was ja klar geht ueber skatteverket, ob dafuer die Verlängerung notwendig ist, weiss ich leider auch nicht. Aber das sollten sie ja dort wissen.

lieben Gruss
Lis :YY:

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr, 22 Jun, 2007 18:02 
Die Verlängerung ist erst nach 5 Jahren nötig. Wenn dann keine negativen Dinge geschehen sind , bekommt man die unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung. Immer vorausgesetzt , man liegt den Staat nicht zu Lasten.


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