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BeitragVerfasst: Di, 16 Okt, 2007 12:11 
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was nuetzt aber der Wohnsitz wenn man sich nicht versorgen kann?
Ohne Einkommen keine soziale Ansprùche und dann geht der Schuss mal schnell nach hinten los ob mit oder ohne Aufenthaltsgenehmigung!

mfG.
Ingo

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„Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können.“

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BeitragVerfasst: Di, 16 Okt, 2007 13:13 
Nochmal als EU-Bürger braucht man keine Aufenthaltsgenehmigung, man lässt sein Aufenthaltsrecht registrieren. Regeln sind aber die die oben angeführt worden, also Versorgung durch eigene Einkünfte/ Vermögen.


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BeitragVerfasst: Di, 16 Okt, 2007 15:20 
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Ingo hat geschrieben:
was nuetzt aber der Wohnsitz wenn man sich nicht versorgen kann?
Ohne Einkommen keine soziale Ansprùche und dann geht der Schuss mal schnell nach hinten los ob mit oder ohne Aufenthaltsgenehmigung!

@ Ingo
Lese mal das Posting vor Deinem.

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Ich bin, wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.
*Konrad Adenauer*

*Det löser sig, sa han som sket i Valhalla-Badet*


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BeitragVerfasst: Di, 16 Okt, 2007 17:59 
Simone hat geschrieben:
... Regeln sind aber die die oben angeführt worden, also Versorgung durch eigene Einkünfte/ Vermögen.


... und wie hoch müssen nun die Einkünfte sein und wie hoch das
Vermögen?

Irgendwie erscheint mir das alles noch ziemlich undurchsichtig

tschau der Nordmichel


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BeitragVerfasst: Di, 16 Okt, 2007 18:07 
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe ist die Mindestrente in Schweden Maßstab für Rentner, die Mindestrente liegt bei ca. 7000 SEk (ca.760€) im Monat.

Vermögen ist ein etwa fünfstelliger € Betrag auf deinem deutschen Kontoauszug.


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BeitragVerfasst: Di, 16 Okt, 2007 18:10 
Zitat:
Garantipension

Garantipensionen är ett grundskydd för dig som har haft liten eller ingen inkomst under livet...................................

Full garantipension uppgår till 2,13% av gällande prisbasbelopp 85 839 kr eller 7153 kr/månad.


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BeitragVerfasst: Di, 16 Okt, 2007 18:11 
http://forsakringskassan.se/sprak/tys/pension/

Die deutschsprachige Seite für Rente usw.


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BeitragVerfasst: Di, 16 Okt, 2007 19:28 
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Beiträge: 17598
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Nordmichel hat geschrieben:
... und wie hoch müssen nun die Einkünfte sein und wie hoch das
Vermögen?

Irgendwie erscheint mir das alles noch ziemlich undurchsichtig

tschau der Nordmichel


Vielleicht sollte mal jemand wirklich bei Migrationsverket direkt nachfragen und es dann hier posten. Dann hören endlich mal die Spekulationen auf und man kann dann auf den Eintrag verweisen. Das wird ja oft genug gefragt.

Um nun allen Spekulationen vorzubeugen: Mich intressierte es nicht, als ich hierher gezogen bin, hatte ich das grosse Glueck ´ne Arbeit zu bekommen. Deswegen kann ich auf diese Frage nicht antworten.....

Also mal ran, Nordmichel, du als EU-Rentner und umzugswilliger Intressierter hast die meiste Zeit, wenn ich das mal so ketzerisch sagen darf ;-)

lieben Gruss
Lis :YY:

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BeitragVerfasst: Di, 16 Okt, 2007 19:51 
@Lis, ... das habe ich längst gemacht, auf deutsch angefragt und bin
leider nur auf schwedischische Links verwiesen worden, welche ich
noch nicht lesen kann und welche hier auch öfters angegeben werden.
Dies ist auch alles veraltet, was neues gibt es scheinbar noch nicht
im Netz und Nachfrage geht nur beim Amt direkt - auf schwedisch,
somit bin ich raus aus dem Rennen :lol:

tschau der Nordmichel


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BeitragVerfasst: Mi, 17 Okt, 2007 11:46 
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sillstrypare hat geschrieben:
Ingo hat geschrieben:
was nuetzt aber der Wohnsitz wenn man sich nicht versorgen kann?
Ohne Einkommen keine soziale Ansprùche und dann geht der Schuss mal schnell nach hinten los ob mit oder ohne Aufenthaltsgenehmigung!

@ Ingo
Lese mal das Posting vor Deinem.


@sillstrypare

aus welchem Grund?

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