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BeitragVerfasst: Mi, 25 Jan, 2006 0:25 
Hallo,

wir möchten/müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Mein Mann hat eine Firma mit Sitz in Deutschland, die er von Schweden aus weiterführen wird. Das Familieneinkommen ist dadurch gesichert.
Bei der Botschaft sagte man uns nun, dass es bei Selbständigkeit ohne schwedischen Firmensitz Schwierigkeiten mit der Aufenthaltserlaubnis geben wird (keine Steuerabgaben an schwedischen Staat, dennoch Recht auf staatliche Leistungen bei Erhalt der Personnummer usw.).
Hat jemand Erfahrungen mit oben beschriebener Situation bzw. weiß jemand etwas über Selbständigkeit in Deutschland mit Wohnsitz in Schweden?

Mit bestem Dank...


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BeitragVerfasst: Mi, 25 Jan, 2006 0:47 
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Hej Hans
Meines Wissens nach reicht der Nachweiss, dass man ein geregeltes, gesichertes Einkommen vorweisen kann. Es gibt da auch eine Mindestsumme , deren Höhe ich momentan nicht weiss.
Ich kenne einige , die zum Beispiel ihre Rente von D beziehen , von vermieteten Häusern in D leben oder einfach nur ein gewisses Aktienkapital vorweisen konnten.
Eine weitere Möglichkeit wäre , dass ein Ehepartner in S und der andere in D gemeldet ist.
Auskunft gibt mit Sicherheit das Migrationsverket ( Einwanderungsbehörde )
Hier gibts einige Infos :

http://www.migrationsverket.se/index.jsp?lang/ty.html

Martin

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BeitragVerfasst: Do, 26 Jan, 2006 3:52 
wir sind auch selbstständig und haben unsere firma in D,die wir von schweden aus leiten.ich habe bei dem antrag begründet,daß mein sambo asthma hat,was auch stimmt.und ich ihn deshalb in S ,wegen der luft,begleiten müsse.das hat man akzeptiert.und innerhalb von 3 wochen haben wir die pn bekommen.
elke


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BeitragVerfasst: So, 05 Feb, 2006 16:57 
Hm, was soll es denn da fuer Probleme geben? Du must nur eine Firma auch in Schweden anmelden, dann kriegst Du eine Aufenthaltsgenehmigung - egal ob Du noch weitere Firmen hast.

Ausser dass Du mit Aufenthaltsgenehmingung auf einmal in Schweden unbegrenzt Steuerpflichtig wirst und die schwedischen Steuern zahlen musst...

Was nur oft missverstanden wird: Man braucht eine Aufenthaltsgenehmingung nur bei zusammenhängend mehr als 6 Monaten in Schweden. 3 Monatsabschnitte lassen sich solange aneinanderreihen wie man glaubhaft machen kann, dass der Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland ist...

Gruessle
Jens


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