Hej, Hej,
nachdem meine Frau und ich ca. 18 Jahre lang versucht hatten eine Personennummer zu bekommen und in diesem Forum sehr viel Sinniges aber auch sehr viel Unsinniges dazu erfahren haben, kam in diesem Thread von Lis ( ein herzlicher Dank, Lis !) dann der Hinweis auf die geänderte Gesetzeslage.
Im Januar / Februar haben wir uns dann die nötigen Unterlagen ( Einkommensnachweis, Bestätigung einer bestehenden Krankenversicherung ) besorgt.
Beim Migrationsverket findet man das erforderliche Formular zur Registrierung des Aufenthaltsrechtes. Dieses haben wir dann jeweils ausgefüllt, schwedische Sprachkenntnis ist dabei schon sehr hilfreich, und mit den Unterlagen an das Migrationsverket in Växjö gesandt.
Anfang Juni bekamen wir die Nachricht, dass unser Aufenthaltsrecht registriert sei.
Mit diesem Schreiben gingen wir am 17. Juni zum Skatteverket in Vimmerby und beantragten dort die Personennummer. Die Mitarbeiterin dort, sehr nett und hilfsbereit, hatte von dieser Gesetzesänderung offensichtlich noch nichts gehört. Nach ihrer Kenntnis bekäme man die Personennummer nur bei einem permanenten Aufenthalt in Schweden. Sie erkundigte sich dann auch noch telefonisch, bekam aber dort auch keine andere Auskunft. Sie sagte uns dann, dass wir den Antrag für die Erteilung der Personennummer ja einreichen könnten. So machten wir es dann und gaben an, dass wir ca. 40% (ca. 15% ist erforderlich) unserer Zeit in Schweden verbringen würden. Ganz offensichtlich ist es sehr wichtig, dass in Schweden eine Postadresse für die Zustellung amtlicher Schreiben vorhanden ist ( amtsdeutsch = ladungsfähige Anschrift ) die auch während der Abwesenheit kontrolliert wird. Bei der Abgabe des Antrages machte uns die Mitarbeiterin wenig Hoffnung auf den Erhalt der Personennummer.
Eine Woche später wurde uns jedoch bereits die Personennummer zugesandt.
Die Personennummer ist zwar nicht unbedingt erforderlich, es ging bei uns seit 1990 ohne, sie erleichtert jedoch sehr viel.