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 Betreff des Beitrags: an die Wirtschaftsgelehrten
BeitragVerfasst: Mi, 19 Mai, 2010 23:04 
Meine Frau und ich hatten ja beide eine tolle Jobmöglichkeit in Norwegen.
Der unverhältnissmässig hohe Zoll (kommt einer Enteignung gleich) hat aber alle Pläne zu Nichte gemacht.
Jetzt hat mir die Firma, die mich unbedingt abwerben wollte ,den Vorschlag gemacht auf selbständiger Basis in Norwegen tätig zu werden.Da kann ich mich dann so lange in N.aufhalten wie ich möchte und kann auch meine Fahrzeuge dort bewegen.(muss ich auch noch ueberpruefen)
Wenn ich jetzt als schwedischer Unternehmer meine Dienstleistung in N. anbiete ist diese dann mehrwertsteuerpflichtig (schwedischer Mehrwertsteuersatz) oder nicht.
Brauche ich fuer meine Kalkulation.

so long


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 Betreff des Beitrags: Re: an die Wirtschaftsgelehrten
BeitragVerfasst: Do, 20 Mai, 2010 6:40 
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Hej och god morgon! Wenn Du so gravierende Weichestellungen für Dein berufliches (und somit privates) Leben stellen willst, dann sollte ein Besuch beim Revisor oder dem skatteverk (ich entnehme Deinen Worten, dass Du in S ansässig bist) auf jeden Fall gemacht werden. Ich persönlich meine (nicht wissend) dass Du dem schwedischen Steuergesetzen unterliegst und dann Deine ausländischen Einkünfte entsprrechend deklarierst, meint Vita

_________________
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 Betreff des Beitrags: Re: an die Wirtschaftsgelehrten
BeitragVerfasst: Do, 20 Mai, 2010 8:24 
Hej,

die Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) ist eine Steuer, die den Endverbraucher belastet. Wenn Du als Auftraggeber nur Unternehmen hast, kann dieses die Steuer als sog. Vorsteuer abziehen. Anders ausgedrückt: zwischen Unternehmern ist die Umsatzsteuer immer neutral.

Deswegen gehört sie auch nicht in eine Kalkulation, man rechnet immer netto.

Nur wenn man Privatkunden (nicht vorsteuerberechtigte Kunden) hat, kann es für die Preisfindung wichtig sein, die USt einzubeziehen. Aber nur dafür. Für deinen Gewinn muß sie wieder außen vor bleiben, da du sie ja ans Finanzamt abgeben mußt.

Ich sehe da aber ganz andere Probleme - in Deutschland hättest du bei nur einem Auftraggeber u.U. das Problem der sog. Scheinselbständigkeit.

Also wie schon empfohlen: Hol Dir fachmännischen Rat. Steuer- und Rechtsberatung gibt es nicht in einem Forum. Was ich da schon an Halbwissen gelesen habe, ist haarsträubend. Und was Du brauchst, ist eine rechtssichere Beratung. Das kostet etwas Geld, aber bei einem Fehler kostet es sicher mehr (insbesondere wenn man es z.B. erst nach 5 Jahren bei einer Betriebsprüfung merkt und dann Tausende nachzahlen darf).

Und dies gilt auch für die Zollgeschichte - ob es da nicht eine andere Lösung gibt???

Gruß
Tom


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 Betreff des Beitrags: Re: an die Wirtschaftsgelehrten
BeitragVerfasst: Do, 20 Mai, 2010 9:41 
hej,
das ich hier in S. steuerpflichtig bin ist klar,auch der Umstand das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt sind.
In D. war ich auch einige Jahre scheinselbständig,andere machen das schon 20 Jahre.
Anfänglich gab es da einige Probleme,das hat sich dann aber gelegt.
Wie das hier in S. gehandhabt wird weiss ich natuerlich nicht,ist aber schwierig rauszubekommen.
Wenn ich in D. zum Gewerbeamt gehe und denen sage das ich gerne scheinselbständig werden wuerde,wird das mit Sicherheit abgelehnt.
Macht man es einfach,ist nichts los.
Wahrscheinlich muss ich mich aber doch hier bei der Behörde erkundigen.Bin ja im Ausland. :smile:
Mir ist halt nicht klar,ob ich auf meinen Stundenlohn die schwed. Mehrwrtsteuer ueberhaupt aufschlagen muss.
Der Norweger muesste sich das Geld ja dann aus S. zurueckholen,da ich die Mwst. ja in S. abfuehre.

Mit dem norwegischen Zoll habe ich mich gruendlichst und vor Ort auseinandergesetzt.
Da geht nichts !!!
Sicherlich kann ich meinen ganzen Besitz (wo das Herz drann hängt) verschenken, und mit irgendeiner Schrottkarre rumfahren fuer die die dann immer noch 5000€ Zoll haben wollen.
Ich kenne die verbuergte Geschichte einer in N. wohnenden Schwedin,die die Idee hatte ihren Volvo auf den Namen von ihren in S. wohnenden Vater
laufen zu lassen und damit dann in N. rumzufahren.
Dem im Hinterland stets presenten Zoll wollte sie dann erzählen,sie hätte den Wagen nur von ihrem Vater geliehen.
Naja,es endete damit,das sie den drei Jahre alten Wagen fuer 450000 nok !!!!!!! beim Zoll auslösen musste.
Wenn man in Lohnabhängikeit in N. arbeitet muss man sich dort auch anmelden um die Skattekort zu bekommen.Dann ist der Lebensmittelpunkt in N..
Als täglicher Pendler hat man noch Möglichkeiten,aber das ist bei mir nicht relevant.

Ich selbst sage ja immer "Besitz macht unfrei",aber was ist das Leben ohne die schönen materiellen Dinge ? :smile:


so long


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 Betreff des Beitrags: Re: an die Wirtschaftsgelehrten
BeitragVerfasst: Do, 20 Mai, 2010 13:59 
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Beiträge: 11317
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es ist nicht ganz so einfach mit der Mwst.
Als schwedischer Unternehmer legst du in keinem Land der EU eine Mwst auf deine "Dienste"
Ausgaben die eine ausländische Mwst erhalten wie zB.Telefonkosten ,Internet,Büromaterial usw.
setzt du als volle Summe ab soll heissen mit(ausländischer) Mwst.
Schwieriger wird es dann wenn du zB. Baumaterial absetzen willst,dann musst du eine Firma in dem Land registriert haben oder eben nur ohne Mwst absetzen!
Das Lustige ist auch dass sich diese Bestimmungen häufig ändern

mfG.
Ingo

_________________
„Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können.“

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 Betreff des Beitrags: Re: an die Wirtschaftsgelehrten
BeitragVerfasst: Do, 20 Mai, 2010 19:32 
hej,
Norwegen ist nicht EU.
Ansonsten klingt das was du schreibst logisch. :smile:

so long


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 Betreff des Beitrags: Re: an die Wirtschaftsgelehrten
BeitragVerfasst: Fr, 21 Mai, 2010 17:31 
Wolfgang B. hat geschrieben:
hej,
...........
Wenn ich in D. zum Gewerbeamt gehe und denen sage das ich gerne scheinselbständig werden wuerde,wird das mit Sicherheit abgelehnt.
Macht man es einfach,ist nichts los.

so long



Sorry, aber die Vorstellung dass jemand zum Gewerbeamt geht und eine Scheinselbständigkeit anmelden will läßt mich das schmunzeln nicht verkneifen.

Zum Verständnis: Ein Scheinselbständiger ist jemand, der ein Unternehmen betreibt - als Gewerbetreibender auch beim Gewerbeamt angemeldet hat, bei dem man aber später zu der Erkenntnis gelangt, dass er nicht selbständig tätig ist sondern auf Grund der besonderen Ausprägung seiner Tätigkeit eigentlich ein Arbeitnehmer ist. Mit entsprechenden Konsequenzen für Beide (dem Selbständigen/Arbeitnehmer und dessen Kunden/Arbeitgeber)

Josef


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 Betreff des Beitrags: Re: an die Wirtschaftsgelehrten
BeitragVerfasst: Fr, 21 Mai, 2010 17:53 
Wolfgang B. hat geschrieben:
hej,
Norwegen ist nicht EU.
Ansonsten klingt das was du schreibst logisch. :smile:

so long



Hej,

ich gebe Dir den dringenden Rat und höre auf tomtom12 und suche Dir fachkundige Hilfe.

an dem Beitrag von Ingo ist nur der Hinweis korrekt, dass es mit der Mehrwertsteuer nicht so einfach ist, den Rest kannst Du vergessen (sorry Ingo!)

Josef


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 Betreff des Beitrags: Re: an die Wirtschaftsgelehrten
BeitragVerfasst: Sa, 22 Mai, 2010 0:54 
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FJosef hat geschrieben:
Wolfgang B. hat geschrieben:
hej,
Norwegen ist nicht EU.
Ansonsten klingt das was du schreibst logisch. :smile:

so long



Hej,

ich gebe Dir den dringenden Rat und höre auf tomtom12 und suche Dir fachkundige Hilfe.

an dem Beitrag von Ingo ist nur der Hinweis korrekt, dass es mit der Mehrwertsteuer nicht so einfach ist, den Rest kannst Du vergessen (sorry Ingo!)

Josef


warum sorry?

im Grunde kann ich dich nur bemitleiden dass du Experten für dich ich viel Geld bezahle in Frage stellst
und gleichzeitig versuchst Ahnung vorzutäuschen von der du keine hast!
die Antwort von dir kann ich leider nur als dämlich und inkompetent zurückweisen
aber was soll man erwarten von einem Franz Josef

:mrgreen:

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 Betreff des Beitrags: Re: an die Wirtschaftsgelehrten
BeitragVerfasst: Sa, 22 Mai, 2010 8:54 
An der Diskussion kann man schon erkennen, daß die Umsatzsteuer alles andere als leicht ist :evil:

Nur zwei Sachen:

1. ist die USt in den EU-Mitgliedstaaten einheitlich geregelt (nicht der %-Satz und nicht alles, aber vieles) - wir sprechen ja auch von der Binnenmarktversteuerung. Wenn sich alle Mitgliedstaaten an die EU-Richtlinien halten, wäre es auch konform.

Da ich nur das deutsche USt-Recht kenne, kann ich nur sagen wie es in D ist und daraus ableiten, was EU-Sachverhalte betrifft, das es in Schweden so läuft. Vieles kenne ich selbst, da selbst praktiziert.

2. Es ist in jedem Fall so, daß ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer niemals durch Umsatzsteuer belastet wird. Daher kann Wolfgang B. diese für seine Preisverhandlungen bzgl. seines Stundenlohns vergessen. Vereinbare einfach einen Netto-Stundensatz zzgl. einer evtl. Umsatzteuer. Fällt Ust an, zahlt sie der Auftraggeber zusätzlich und bekommt sie wieder zurück und du gibst sie ans Finanzamt. Fällt keine an, dann ist es sowieso ok. In beiden Fällen hast du den Nettobetrag in der Tasche. Du mußt es nur vereinbaren, daß es ein Netto-Stundensatz ist.

Gerade die Besteuerung der Dienstleistungen (sog. sonstige Leistung) ist kompliziert, es kommt drauf an ist der Empfänger ein Unternehmer, oder privat oder ist es gerade das sog. Drittland (außerhalb der EU), so daß die Tätigkeit mal mit oder mal ohne USt sein kann.

Deswegen: Du brauchst eine Beratung vom Fachmann vor Ort, der vielleicht auch (so wie ein deutscher Steuerbearter) für seine Auskunft haftet. So eine Beratung gibt es nicht für lau in einem Forum!

Investiere in eine Beratung, oder spar das Geld und mach es einfach wie Du denkst. Aber jammer dann nicht, wenn es in die Hose geht.

Zu Scheinselbständigkeit hat Franz Josef recht. Ein Scheinselbständigkeit kann man nicht anmelden. Sie wird festgestellt. Und dann kann es sehr teuer werden. Typisches Anzeichen ist eine Tätigkeit, die sonst von Arbeitnehmern ausgeführt wird. Und wenn Du wählen kannst ob angestellt oder selbständig, dann ist das für mich schon mal das erste Zeichen für eine Scheinselbständigkeit....

Also ab zum Berater....

Gruß
Tom


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