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 Betreff des Beitrags: Als Rentner nach Schweden
BeitragVerfasst: Fr, 24 Feb, 2006 2:02 
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Hallo zusammen,

werde in ca' 2 Jahren 60 und gehe dann in Rente.

Wir fahren seit 35 Jahren nach Skandinavien (Dänemark,Schweden,Norwegen) in Urlaub und möchten unseren Lebensabend in Schweden verbringen.

Bei der Schwedischen Botschaft habe ich das "Merkblatt für Rentner" gelesen.
Demnach muß ein Rentner für die Aufenthaltserlaubnis eine mtl. Rente von 6850 SEK haben.

Meine Frage: Gilt das auch für jeden Angehörigen (Ehefrau)?


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BeitragVerfasst: Fr, 24 Feb, 2006 8:43 
Hallo Namsen,
also aus meiner Erfahrung kann ich sagen, wir hatten kein Problem mit der Aufenthaltserlaubnis hier und als über 70jährige Rentner.
In den vergangenen Jahren sind meine Frau und ich ab Mai immer mehrere Wochen und im September ebenfalls hier gewesen. Nun sind wir seit Oktober letzten Jahres ganz und gar nach hier umgezogen und leben ausschliesslich hier im nördlichen Värmland. Die beantragte Aufenthaltsgenehmigung ist inzwischen - aber mit fast 7 Monaten Bearbeitungszeit - ausgesprochen worden.
Ich denke, ihre werdet auch keinen Probleme haben. Vielleicht spielt es einen Rolle, ob ihr euch im dichter besiedelten Süden nieder lasst, oder höher nördlich, wo inzwischen teilweise schon ein gewisser Bevölkerungsmangel herrscht!?
Alles Gute und herzlich Willkommen! Pilgrim


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BeitragVerfasst: Fr, 24 Feb, 2006 11:49 
Hallo,

das Problem ist sicher das marode schwedische Gesundheitssystem. Solange ihr privat versichert seid, ist dies wahrscheinlich nicht so ein Problem. Ansonsten wird es teuer, da viele Leistungen nicht mehr von den Krankenkassen üebrnommen werden und ihr müßt mit langen Wartezeiten rechnen.

Gruss Tom


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BeitragVerfasst: Fr, 24 Feb, 2006 12:44 
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Hallo,

es geht mir vor allem darum, die Bedingungen zu erfahren nach denen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird.

Wenn wir als Rentner nach Schweden gehen, müssen dann beide Ehepartner diese Mindestrente von 6850 SEK haben, um die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen?

Hallo Pilgrim2,

Ihr wohnt im nördlichen Värmland.

Wie ist denn das Klima dort im Vergleich zu Südschweden (Sommer/Winter)?


Gruß

Namsen


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BeitragVerfasst: Fr, 24 Feb, 2006 12:45 
Mal dumm gefragt, sind denn 760 € schon eine hohe Rente?


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BeitragVerfasst: Fr, 24 Feb, 2006 13:22 
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Mal dumm geantwortet, in den Augen Deutscher Politiker wahrscheinlich "Ja".

Gruß Namsen


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BeitragVerfasst: Fr, 24 Feb, 2006 13:29 
Hej Namsen,

ich wollte dir nicht zu nahe treten, bis ich zur Rente komme vergehen noch gut 20 Jahre. Endschuldige bitte


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BeitragVerfasst: Fr, 24 Feb, 2006 13:49 
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Hej Anke,

du bist mir nicht zu nahe getreten.

Es ist mir klar, daß wir mit 760 Euro nicht auswandern können.

Wir haben in Deutschland ein 3-Familienhaus, davon 2 Etagen vermietet. In einer wohnen wir selber.

Wenn es in 2 Jahren soweit ist, werden wir das Haus verkaufen oder weiter kompl. vermieten.

Wir können uns ein Haus in Schweden in Bar kaufen.

Meine Eingangsfrage bezog sich nur um die Bewilligung der Aufenthaltsgenehmigung.

"Muss jeder Rentner der in Schweden einwandert grundsätzlich eine eigene Mindestrente von 6850 SEK vorweisen" ?

Gruss

Namsen


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BeitragVerfasst: Fr, 24 Feb, 2006 15:25 
die antwort auf deine frage ist :ja willst du mehr wissen schick mir ne pn oder ne e-mail

schönes WE elke


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BeitragVerfasst: Fr, 24 Feb, 2006 15:38 
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Beiträge: 2838
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Hej aus Filipstad
weder aus dem Text des Migrationsverkets noch aus diesem Text geht es hundertprozentig hervor :

WISSENSWERTES ÜBER DIE NATIONALE REGELUNG
Wollen Sie in Schweden bleiben, nachdem Sie dort - als Arbeitnehmer oder selbständig erwerbstätig - gearbeitet haben, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben nach schwedischem Recht das Rentenalter erreicht haben, mindestens während der letzten zwölf Monate im Land erwerbstätig waren und seit mehr als drei Jahren ständig in Schweden gelebt haben.

Sind Sie Rentner und haben früher in einem anderen Mitgliedstaat gearbeitet oder sind Sie nicht erwerbstätig, so müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Krankenversicherung besitzen und über ausreichende Existenzmittel verfügen (d.h. ein Einkommen, das über dem Betrag liegt, der zum Empfang der Sozialhilfe berechtigt). Alleinstehende müssen gegenwärtig ein versteuertes Monatseinkommen von mindestens 4 500 SEK nachweisen. Wer für den Ehegatten und zwei unterhaltsberechtigte Kinder aufkommen muss, hat ein versteuertes Monatseinkommen von mindestens 7 000 nachzuweisen.

Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik „Sie selbst sind der Arbeitnehmer“ und in der Zusammenfassung der Gesetzgebung unter „Aufenthaltsrecht für Arbeitnehmer, die ihre Berufstätigkeit aufgegeben haben“.

SeitenanfangRENTNER
Als Rentner müssen Sie nachweisen, dass Sie über finanzielle Mittel in Höhe der schwedischen Grundrente (ca. 6 850 SEK im Monat) verfügen.

Die Einwanderungsbehörde (Migrationsverket) erteilt normalerweise eine Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre, sie kann diese Entscheidung jedoch nach zwei Jahren überprüfen, wenn es sich zeigt, dass Sie nicht mehr selbst für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen per Post an Ihre Adresse in Schweden gesandt.

Falls Sie während Ihres Aufenthalts in Schweden in Rente gehen, können Sie im Land bleiben, wenn Sie bereits mindestens drei Jahre dort gewohnt und in den letzten 12 Monaten dort gearbeitet haben.

Wenn Sie wegen Erwerbsunfähigkeit Ihre Arbeit aufgeben müssen und über zwei Jahre in Schweden gewohnt haben, können Sie normalerweise weiter im Land bleiben.

Auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Pensionierung weniger als drei Jahre in Schweden gelebt haben, können Sie im Land bleiben, vorausgesetzt, sie erhalten eine Rente, deren Höhe der schwedischen Grundrente (ca. 6 850 SEK monatlich) entspricht und besitzen eine in Schweden gültige umfassende Krankenversicherung. Diese Informationen sind der Website der Einwanderungsbehörde www.migrationsverket.se entnommen.



Ich gehe aber mal davon aus , dass dieser Betrag pro Person gilt. Da ihr aber noch weitere ( Miet- ) einkuenfte und Eigentum besitzt , wuerde ich diese Einkuenfte dem Migrationsverket mitteilen. Diese Einkuenfte werden zusammengerechnet und belegen , dass man sich selbst versorgen kann.
Am besten mal direkt beim Migrationsverket anfragen !
Martin

_________________
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Die Freizeitanlage im Herzen Ostvärmlands!
www.munkeberg.com


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