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 Betreff des Beitrags: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: Mo, 22 Jan, 2018 11:37 
Habe den Beitrag mal hierhin kopiert und in dem anderen Forum gelöscht.

Habe jetzt gerade mal verschiedene Artikel über das Allemannsrätt gelesen und eine Frage.
Da heißt es unter anderem:
Besuchern und Wanderern gibt das Jedermannsrecht die Möglichkeit, das Land zu Fuß, auf Skiern oder per Fahrrad zu durchqueren. Motorisierte Fahrzeuge dürfen dagegen nicht verwendet werden. Motorisierte Fahrzeuge dürfen jedoch auf unkultiviertem Land am Straßenrand geparkt werden, wenn dadurch weder der Verkehr behindert noch Schäden angerichtet werden.[12]

Es darf kein Schaden an Höfen und Gärten, Feldern, Wiesen oder Aufforstungen angerichtet werden. Im Sommer müssen Felder unter Nutzung von Wegen durchquert werden, während die Bewegung auf Feldern im Winter frei ist. Werden Tore, Gatter und ähnliche Schließvorrichtungen geöffnet, so müssen diese unmittelbar nach dem Passieren wieder geschlossen werden, damit z. B. kein Vieh entlaufen kann. Der Bereich um ein Wohnhaus, die sogenannte Hausfriedenszone, darf nicht durchquert werden. Ob das Privatgrundstück umzäunt ist oder nicht, spielt hierbei keine Rolle.
Wie groß ist denn dieser Bereich?
Und wenn ich nun ein Grundstück mit mehreren Hektar habe, dieses umzäune, muß dann ein oder mehrere Türen/Gatter/Tore angebracht werden?
So steht auf einer anderen Website:
Das Jedermannsrecht verbietet z. B. :

1. Büsche oder Bäume zu beschädigen und Felder zu betreten.
2. Ohne Erlaubnis Grundstücke oder Höfe zu betreten (Hausfriedensbruch!).

Und auf einer Dritten heißt es:
Es ist erlaubt:
sich überall in der Natur aufzuhalten, aber nicht auf Privatgrundstücken
eine Nacht zu zelten, ohne den Besitzer zu fragen, aber nicht auf Privatgrundstücken
wilde Blumen, Beeren und Pilze zu sammeln (gilt nicht für Pflanzen unter Naturschutz)
ein Lagerfeuer zu machen, wenn keine Waldbrandgefahr besteht / entsteht
überall zu baden, aber nicht von privaten Stegen oder Privatgrundstücken
Boot zu fahren und überall an Land zu gehen, aber nicht bei privaten Stegen oder Privatgrundstücken

Und zu guter Letzt:
Grundstücke
Es ist jedem erlaubt, über den Grund und Boden eines anderen zu gehen, mit dem Rad zu fahren, zu reiten oder Ski zu fahren. Doch darfst du nicht der Saat oder Waldanpflanzungen schaden. Du darfst ein Tor zu Weide passieren, wenn du dieses wieder ordentlich hinter dir schließt. Das Vieh darf nicht ausbrechen können.

Das Jedermannsrecht erlaubt dir nicht ohne Erlaubnis über ein Privatgrundstück zu gehen.

Tztztztz.... :grübel2: Ich darf also Grund und Boden eines anderen betreten, aber nicht ohne Erlaubnis über ein Privatgrundstück gehen?
Ööööh...wo ist der Unterschied zwischen meinem Grund und Boden bzw. meinem Privatgrundstück?


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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: Mo, 22 Jan, 2018 11:48 
Also die Frage stelle ich ja nicht ohne Grund.
Angenommen ich bekomme "mein" Grundstück am See, ca. 10 Hektar mit Bootssteg und Boothaus, vllt. noch ne kleine Sauna in Seenähe und die Stuga liegt vom Ufer ca. 100 m entfernt, muß ich nun damit rechnen daß ich überraschend irgendwelchen Fremden gegenüberstehe wenn ich aus der Sauna raus in den See springen möchte?
Oder muss ich mir ernsthaft Sorgen machen weil mein Hund Fremde auf dem Grundstück verbellt, sie vertreibt?
Oder geht es bei diesem Recht nur um Grundstücke die größer sind, die z.B. normalerweise land/forstwirtschaftlich genutzt würden?
In diesem Fall: Wie groß dürfte dann ein Grundstück sein auf dem Oben genannte Einrichtungen stehen ohne unter das Allemannsrätt zu fallen?

Ehrlich, wäre doch bestimmt nicht angenehm morgens mit Kaffee in der Hand über`s Grundstück zum See zu laufen und dabei irgendeinem Fremden zu begegnen? :grübel:


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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: Mo, 22 Jan, 2018 12:57 
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Hej, hier erfährst Du mehr:
http://www.naturvardsverket.se/Document ... f?pid=4205
Es ist einfach anders als in D, wo der Strand am See durch Zäune abgesperrt ist. Auch darum liebe ich Schweden.

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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: Mo, 22 Jan, 2018 13:16 
ralferik hat geschrieben:
Hej, hier erfährst Du mehr:
http://www.naturvardsverket.se/Document ... f?pid=4205
Es ist einfach anders als in D, wo der Strand am See durch Zäune abgesperrt ist. Auch darum liebe ich Schweden.


Danke für die Antwort... :perfekt:
Aber diese Seite habe ich mir auch heruntergeladen, beantwortet aber meine eigentliche Frage nur sehr ungenügend, siehe hier:

http://www.naturvardsverket.se/de/Var-n ... t-erlaubt/

Eine genaue Definition für "Privatzone" scheint es nicht zu geben, was die "Größe" angeht.
Und Zäune mag ich nun wirklich auch nicht...stattdessen einfach Hecke oder so. Aber die Frage beleibt ja noch offen.
Vllt. hat ja noch jemand eine Antwort?


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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: Mo, 22 Jan, 2018 13:34 
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Schau doch mal in den Abschnitt "Zäune und Schilder"
Hier wird m.E. umfassend geantwortet. Man darf im Grunde alles, soll aber den Anderen nicht belästigen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: Mo, 22 Jan, 2018 13:44 
Hej...das habe ich schon getan. Leider gibt es keine Info bezgl. des Kriminalgesetzbuches im Hinblick auf Privateigentum.
Logisch das man niemandem den Weg zu einem Gebiet sperren darf das dem Allemannsrätt unterliegt, soweit war ich schon.
Grundsätzlich würde ich meinen, wenn mein privates Grundstück mit eigenem Ufer zwischen zwei weiteren privaten Grundstücken liegt, unterliegt es NICHT dem Allemannsrätt.....besser werde ich mich vor Ort in der zuständigen Verwaltung erkundigen...


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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: Di, 23 Jan, 2018 23:26 
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mustasch hat geschrieben:
Leider gibt es keine Info bezgl. des Kriminalgesetzbuches im Hinblick auf Privateigentum.
Logisch das man niemandem den Weg zu einem Gebiet sperren darf das dem Allemannsrätt unterliegt, soweit war ich schon.
Grundsätzlich würde ich meinen, wenn mein privates Grundstück mit eigenem Ufer zwischen zwei weiteren privaten Grundstücken liegt, unterliegt es NICHT dem Allemannsrätt.....besser werde ich mich vor Ort in der zuständigen Verwaltung erkundigen...

Das Allemansrätten ist in der Tat etwas diffus; generell dürfte man von einer befriedeten Zone um das Haus ausgehen können, die wie ein Grundstück gepflegt und genutzt wird; im Schnitt sind das hier in meiner Umgebung 2-4000 m2.
Was das Zelten betrifft, so wird in der Regel von Sichtabstand geredet, man soll also nicht dort zelten, wo man den Leuten in den obigen Bereich hineinschaut.
Da jedoch das allemansrätt ein durch die Verfassung garantiertes Recht ist und dort explizit das Nutzungsrecht am Grund und Boden einschränkt, hat es rechtlich einen recht hohen Rang. Gleichzeitig sind die Regeln sehr allgemein gehalten, so dass es nach einem Urteil des HD eher durch die Ausnahmen (die du ja schon genannt und gefunden hast) in seinen Grenzen definiert wird, kurz: man soll nicht stören und darf nicht zerstören.
Aber doch: auch wenn dein Grundstück zwischen zwei anderen Grundstücken liegt, ändert das am Grundsatz nichts. Dieselben Regeln gelten und vor allem: den Strand musst du immer zugänglich halten. Dieser Bereich ist nämlich noch einmal extra geschützt, so dass jedermann dorthin kann, und dieser Schutz ist höher als der eines Grundstücks. Du kannst dir also sicher eine Sauna in entsprechendem Abstand (100 oder 200 m, je nachdem, was dort gilt) vom Strand hinstellen, aber du musst hinnehmen, dass dir am Strand Menschen begegnen, und darfst diesen Zutritt nicht behindern, auch dann nicht, wenn dieser Teil des Strands ausser über dein Grundstück schwer oder nur mit dem Boot zugänglich ist.
Das ist das, was ich auf die Schnelle aus den zugänglichen Urteilen und Gesetzen extrahieren kann.
Und ich fürchte, wenn du es so genau haben willst, wie du jetzt fragst, dann musst du genau das auch tun: die entsprechenden Urteile lesen, die in Fällen, in denen es um allemansrätt und strandskydd ging, gefällt worden sind.
Und um etwas zu filtern, macht es sicher Sinn, in erster Linie die Urteile der höheren Gerichte und Entscheidungen des JO anzuschauen, da dort oft wegweisende Entscheidungen fallen, was bei einem tingsrätt oder förvaltningsrätt eher selten der Fall ist.
Aber wie gesagt: du kollidierst mit deinen Plänen auch noch mit dem Strandschutz, nicht nur mit dem allemansrätt.
Und eventuell mit der Pflicht, deinen Hund unter Aufsicht zu halten. (falls du ihn frei im Wald laufen lässt). Was dich unter Umständen den Hund und den Hund das Leben kosten kann.
Im schwedischen Kriminalgesetzbuch (brottsbalken) findest du aber vermutlich nichts über das allemansrätt... aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Und auch wenn ich mich durch meinen beruflichen Werdegang etwas mit schwedischem Verwaltungsrecht vertraut gemacht habe: IANAL.

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: Mi, 24 Jan, 2018 11:06 
Auch hier Danke für dein feed back....
Ich muß mal klarstellen daß ich in keinem Fall an dem Allemannrätt rütteln will, wer bin ich denn?
Es geht mir um meine Privatsphäre, da lege ich großen Wert drauf. Wenn deiner Meinung nach ein "privates" Grundstück, also diese "Privatsphäre" bei euch in einer Größenordnung von 2-4000 qm gilt, macht mich dies schon zuversichtlicher.
Das hieße in diesem Fall daß ich eine solche Fläche um mein Haus herum einfrieden könnte, (Hecken/Büsche, eventuell ein Schafszaun den man leicht umstecken kann, den man NICHT unter Strom stellt, alleine um meinen Hund frei laufen lassen zu können). Zudem mit Obstbäumen und Sträuchern bepflanzen könnte. Dies ist mir sehr wichtig.
Was nun die Zugänglichkeit des Ufers angeht...da werde ich mich vor Ort beim Amt erkundigen müssen...
Ein Maklerangebot zeigt ein Haus und diverse Nebengebäude die ca. 50 m von der einzigen Zufahrt zum Grundstück liegen. Theoretisch wäre dann der Zugang zu dem Grundstück schon durch die "Privatsphäre" ( siehe Oben ) geschützt. Da das Grundstück ein Fläche von ca. 80 x 100 m hat, Haus und gegenüber das Ufer an den Schmalseiten dieses Rechteckes liegen, wäre der Zugang zum Ufer nach Allemannrätt nur durch "Verletzung" der "Privatsphäre" möglich, in der ja auch der Hund frei läuft. 20 m vom Ufer entfernt steht zudem das Saunahäuschen und dies wiederum nur 15 m vom Steg entfernt...wie gesagt, ich werde mich vor Ort erkundigen müssen....


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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: Fr, 26 Jan, 2018 18:02 
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mustasch hat geschrieben:
Wenn deiner Meinung nach ein "privates" Grundstück, also diese "Privatsphäre" bei euch in einer Größenordnung von 2-4000 qm gilt, macht mich dies schon zuversichtlicher.

Leg auf meine Meinung nicht so viel Wert, wie gesagt, ich bin kein Jurist.
Aber das ist (ich wohne auf dem Land) eine gewöhnliche Grösse.
Und das (und jetzt kommt meine Meinung) sollte ja eine normierende Bedeutung haben, wenn das Gesetz nicht sehr detalliert ist.

mustasch hat geschrieben:
Das hieße in diesem Fall daß ich eine solche Fläche um mein Haus herum einfrieden könnte, (Hecken/Büsche, eventuell ein Schafszaun


Ja, das sollte möglich sein.
Büsche sicher, bei Hecken kann das TS Ansichten haben, was den Mindestabstand zur Strasse und Maximalhöhe an der Ausfahrt betrifft, bei Zäunen kann es je nach Höhe nötig werden, dass du eine Baugenehmigung hast.
Das musst du aber wirklich vor Ort bei der kommun erfragen.

mustasch hat geschrieben:
Theoretisch wäre dann der Zugang zu dem Grundstück schon durch die "Privatsphäre" ( siehe Oben ) geschützt. Da das Grundstück ein Fläche von ca. 80 x 100 m hat, Haus und gegenüber das Ufer an den Schmalseiten dieses Rechteckes liegen, wäre der Zugang zum Ufer nach Allemannrätt nur durch "Verletzung" der "Privatsphäre" möglich, in der ja auch der Hund frei läuft.

Wie gesagt: den Zugang zum Strand musst du ermöglichen, auch wenn es über deine Privatsphäre geht.
Und das ist in ganz Schweden einheitlich, da Gesetze hier nur in Stockholm gemacht werden.

mustasch hat geschrieben:
20 m vom Ufer entfernt steht zudem das Saunahäuschen und dies wiederum nur 15 m vom Steg entfernt...wie gesagt, ich werde mich vor Ort erkundigen müssen....


Hier gibt es zwei Möglichkeiten: entweder sind diese Bauten offiziell, entweder weil sie bspw. schon vorher dort gestanden haben; dann sind sie ausgenommen, dh. sie können stehen bleiben. Man darf nach dem miljöbalken eben nur keine neuen Gebäude bauen, was schon stand, als das Gesetz kam, darf bleiben, aber nicht verändert werden.
Oder sie sind sog "svartbyggen", falls einer der Vorbesitzer sie dort gebaut hat, obwohl es verboten war. Dann kann (und muss eventuell) die kommun dir eine föreläggande schicken, sie abzureissen, da diese Bauten illegal aufgeführt wurden.
Ich habe, um dir nichts falsches zu sagen, mir mal den mall der länsstyrelsen angeschaut: in dem Fall hast du nach dieser Aufforderung eine Strafe zu zahlen und zwei Wochen Zeit, die Gebäude abzureissen. Das war härter, als ich es mir gedacht habe. Aber es geht eben genau um deine Frage: es soll eben keinen "Privatstrand" geben, und das macht der Gesetzgeber und die länsstyrelsen als die von der Regierung beauftragte Behörde unmissverständlich klar.
Der Hintergrund war, das zu viele Leute "ihre" Strände sperrten, und irgendwann war es einfach genug.
Aber das kannst du alles nachlesen, bspw in den zum Gesetz gehörenden Vorarbeiten, in denen die Gründe und Ideen des Gesetzgebers formuliert werden, und die hier immer mit in die Bewertung einer Rechtsfrage eingehen.
Mein Tipp: erkundige dich beim Makler, ob diese Bauten legal sind und warum, und nimm dann Stellung.
Falls nicht und du kaufst dennoch... dann sollte man jeden Streit vermeiden, weil jeder dich bei der kommune anzeigen kann. Egal ob legal oder nicht: du musst den Zugang ermöglichen, darfst im strandskyddsområde nichts machen, das "hindrar eller avhåller allmänheten från att beträda ett område där den annars skulle ha fått färdas fritt".
Ich habe dich leider doch belogen: der strandskydd geht nicht bis 100-200 m sondern bis 100-300 m von der Uferlinie.
In der Regel aber, wie gesagt, 100 m.

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 Betreff des Beitrags: Re: Strandskydd (was: Allemansrätt)
BeitragVerfasst: Fr, 26 Jan, 2018 18:22 
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Nur zur Verdeutlichung: unsere jetzige Diskussion dreht sich um den strandskydd, nicht um das allemansrätt, das sind (rechtlich) zwei getrennte Bereiche, wo der strandskydd deutlich schärfere Regeln hat und auch viel eindeutiger definiert ist.
Beim strandskydd gibt es wenig Uneindeutigkeit und eine ziemlich klare Gesetze, während das allemansrätt eben nur durch den Satz in der regeringsformen und mW zwei §§ im Miljöbalken definiert ist.

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