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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: So, 28 Jan, 2018 12:18 
Ja das dachte ich auch schon.
Natürlich hat der Besitz von Grund und Boden neben den Rechten auch Pflichten zu erfüllen, ist nicht andes als hier in Deutschland. Aber augenscheinlich gibt es in Schweden nicht soviele und vor allem nicht so teure Pflichten wie hier... :lol: :lol:
Abgesehen davon ist die Administration wohl viel einfacher.
Z.B. habe ich hier lesen können daß viele Verwaltungsvorgänge ganz einfach per Email erledigt werden....versuch das mal hier!
Die Behörden kommen gleich mit "Datenschutz" und "persönlich erscheinen"...


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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: So, 28 Jan, 2018 13:14 
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Dann weist Du also nicht ob der Besitzer an Dich verkaufen will?
Du hast ja bis jetzt nur mit dem Makler Kontakt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: So, 28 Jan, 2018 14:19 
So betrachtet hast du natürlich recht. Im Gegenzug weiß er auch noch nicht ob ich überhaupt kaufe...das hängt alleine von den Antworten auf meine Fragen ab.
Ich weiß schon auf was du heraus willst, aber das ist ja nun nicht ungewöhnlich.
Wenn ich hier in Deutschland ein Haus kaufen möchte lass ich den Verkäufer mein Interesse wissen und alles andere macht der Makler. Dafür wird er ja bezahlt...Wenn alles nach meinem Dafürhalten in Ordnung ist erkläre ich dem Verkäufer über den Makler daß ich kaufen will. Sagt der ja, treffen wir uns, unterschreiben den Kaufvertrag und direkt im Anschluss überweise ich ( Online ) den Kaufpreis...fäddisch.
Ich habe kein Interesse daran etliche "Besichtigungstouren" auf "gut Glück" zu machen und schon gar nicht über 1500 km....Der Makler kennt alle meine Wünsche und Vorgaben detailiert und kann alles arrangieren.


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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: So, 28 Jan, 2018 14:47 
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Dann will ich mal für Dich hoffen das der Besitzer auch an Ausländer verkauft.
Schweden können da sehr seltsam sein.


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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: So, 28 Jan, 2018 15:07 
Ach so....natürlich weiß er daß ich Deutscher bin. Bis jetzt hat der Herr/ die Eheleute immer nett und zuvorkommend auf meine Fragen geantwortet, auch wenn es nur über die Maklerin läuft.
Das Ehepaar wohnt übrigens in Göteborg. Grund für den Hausverkauf ist eine neue Anstellung der beiden in Amerika...da sie nicht wissen wann oder überhaupt ob sie nochmal nach Schweden zurückkehren wollen sie verkaufen. Haus und Grund haben sie seinerzeit von den verstorbenen Eltern des Mannes übernommen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: So, 28 Jan, 2018 15:10 
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mustasch hat geschrieben:
So betrachtet hast du natürlich recht. Im Gegenzug weiß er auch noch nicht ob ich überhaupt kaufe...das hängt alleine von den Antworten auf meine Fragen ab.


Wenn ich dich richtig verstehe, hast du den sogenannten handpenning bezahlt und den Vorvertrag unterzeichnet?
Falls ja, ist das eine Absichtserklärung, dass du kaufen willst; trittst du zurück, musst du ev. dem jetzigen Besitzer die ihm aus deinem Rücktritt entstandenen Schäden ersetzen. Die Schäden muss er natürlich nachweisen, und es muss eine entsprechende Klausel im Vorvertrag geben, das ist aber Standard in so einem Vorvertrag.
Ansonsten ist der Einwand berechtigt: der Verkäufer ist nicht verpflichtet, zu verkaufen, weder an den einzigen noch an den Höchstbietenden, sondern bleibt frei, ist aber ev auch (Vorvertrag lesen) schadensersatzpflichtig, wenn durch seinen Rücktritt dir finanzielle Schäden entstehen.
Üblicherweise wird hier der Rest des Kaufpreises bei "tillträde" gezahlt. In dem Zusammenhang wird dann auch der endgültige Preis gezahlt.
Eine Frage (sorry, dass ich hier den Spassverderber mache):
Du weisst, dass du hier in Schweden ein haus "as is" kaufst; du bist verpflichtet, das Objekt zu untersuchen, tust du das nicht, dann unterlässt du das auf eigenes Risiko.
Entdeckst du später Fehler, zB einen Schaden an der Heizung etc., dann kannst du im Normalfall den Verkäufer nicht haftbar machen.
Einzige Ausnahme: der Verkäufer hat dich über den Fehler angelogen und nachweislich darum gewusst. Dann kannst du auf "versteckte Fehler" (dolda fel) klagen. Aber wie gesagt: du hast eine sehr weitgehende Untersuchungspflicht, hast du die nicht erfüllt, kaufst du auf eigenes Risiko.
Es gibt aber einen Ausweg und der heisst "besiktningsman".
Den kannst sowohl du als auch der Verkäufer anheuern (schau, ob, das nicht schon geschehen ist).
Der erstellt einen Bericht, und was er untersucht und beschreibt ist dann sozusagen bindend.
Aber OBS: wenn etwas im Bericht des besiktningsmannes nicht beschrieben wird (utrymme war nicht zugänglich o.ä.) dann bleibt die Untersuchungspflicht bei dir.
Das nimmt dir weder der Makler noch irgendwer anders ab.
Und noch etwas: der Makler wird in Schweden vom Verkäufer beauftragt und bezahlt, der nimmt von dir kein Geld.
Läuft das anders, dann besteht das Risiko, dass du nicht mit dem Makler redest, sondern einem Vermittler, der seinerseits Kontakt mit dem Makler hat.
Ich halte dir die Daumen, dass es wirklich dein Traumhaus ist, aber Schweden ist eben nicht Deutschland, und es gibt ein paar Fallen, in die man als unerfahrener Deutscher hier leicht reintappt.

//M

_________________
--
„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: So, 28 Jan, 2018 15:23 
:YY: Danke für deine Ausführungen...
Und ja ich habe eine Anzahlung geleistet die mir sozusagen das "Vorkaufsrecht" sichert. Es wurde vertraglich festgelegt daß ich diese Summe zurückerhalte falls der Kauf nicht zustande kommt. Das Geld ist an den Verkäufer gezahlt worden. Der Makler/die Maklerin erhält von mir keinerlei Provision, sie wird vom Verkäufer entrichtet. Allerdings habe ich mit der Maklerin noch einen zusätzl. weiterführenden Vertrag, der mir hilft das Projekt erfolgreich zu Ende zu führen. Dieser Vertrag schließt z.B. auch Dolmetscher und Hilfestellung bei Eintragungen, Ummeldungen, sonstigen Behördengängen ein.....eben weil ich noch nicht so fit im "Schwedisch" bin. Der Vorschlag dazu kam von meiner Seite und wurde mir nicht vom Makler/in angeboten. Da bin ich auf der sicheren Seite.
Alle von mir gestellten Fragen wurden/werden mit den entsprechenden Dokumenten und Unterlagen beantwortet. So gibt es vom Schornsteinfeger über den Heizungsmonteur, bishin zum Dachdecker entsprechende Rechnungen und Belege bezgl. Erneuerungen und Wartungen oder Reparaturen.
Und ja, ich kaufe " as is", wie besehen.....

Ich freue mich sehr über eure Hilfsbereitschaft und die Tipps die ihr mir gebt und betrachte diese Einwände auch nicht als "Spassverderben".


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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: So, 28 Jan, 2018 16:16 
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Beiträge: 1375
mustasch hat geschrieben:
....Hier weiß ich noch gar nicht wie oder warum diese Uferlinienrenze..100m...wichtig ist/sein soll), ........


Hej mustasch,
heute hat sie ja auch keine Bedeutung mehr, weil du ja weißt, dass am Vänern (ebenso wie am Vättern und einigen anderen Seen) 100 Meter ins Wasser dein Privatgewässer sind. (ist das Wasser nicht tiefer als 3 m, dehnt sich diese Grenze auf bis zu 300 Metern aus)
In dem Bereich musst du es zulassen, das Fremde von deinem Grundstück aus mit Rute angeln. Du darfst in dem Bereich aber auch Netze stellen. Fremde dürfen da aber nicht vom Boot aus angeln.

Aber das war ja nicht immer so.
Früher gab es einige Grundstücke, zu dennen gehörte eben z. B. 100m Wasserfläche, die wiederum zum Grundstück gehörten und dem entsprechend auch mit versteuert werden mussten. Da hatte dann nur der Grundbesitzer das Fischrecht.

Du hast doch hier mal ein Bild mit einer Karte aus hitta.se eingestellt wo die tomtgrenzen eingeblendet waren.
Da kann man genau sehen, welche Grundstücke es betrifft, weil die Grenze dann im Wasser liegt.

Gruß

Rüdiger


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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: So, 28 Jan, 2018 16:23 
:YY: :perfekt:

Super, jetzt ist es mir klar! Danke...Das Bild war twar auch vom Väner, aber das hat sich zerschlagen...
Das ich der einzige bin der diese (meine) Wasserfläche mit dem Boot befahren darf, hätte ich nicht gedacht. Das ich als einziger mit Netz fischen darf in dieser Zone, unter Beachtung der entsprchenden Fischereibestimmungen, sowas dachte ich schon...


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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: So, 28 Jan, 2018 16:42 
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Beiträge: 1375
mustasch hat geschrieben:
Das ich der einzige bin der diese (meine) Wasserfläche mit dem Boot befahren darf,


Du hast gesehen, dass ich das geändert hatte, weil falsch ausgedrückt?

Es geht ums Angeln vom Boot aus, nicht ums Befahren.

Rüdiger


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