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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: Fr, 26 Jan, 2018 18:26 
:YY: Hej, vilene Dank für deine Erläuterungen... :perfekt:
Nach deinem letzten Beitrag habe ich mich mit dem Makler in Verbindung gesetzt und genau nach diesem Saunahäuschen und dem Steg gefragt. Er erklärte mir daß dieses kleine Gebäude tatsächlich schon seit Jahrzehnten dort mit kommunaler Genehmigung steht, so ähnlich wie hier in Deutschland die Regelung "alt hat Bestand", und das nach einem Abriss NICHT neu gebaut werden dürfe. Doch solange das Häuschen nur renoviert und brauchbar gehalten würde, müsse es nicht entfernt werden.
Laut offizieller Gemarkung wäre sogar ein Stück der Wasserfläche in Breite des Landgrundstückes mit einer Tiefe von ca. 20 m der Wasserfläche Bestandteil des Grundstückes....was immer das auch meint oder die Nutzung des Grundstückes betrifft...ci werde mit Sicherheit nicht irgendwelche Regeln /Gesetze verletzen....


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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: Sa, 27 Jan, 2018 19:35 
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mustasch hat geschrieben:
[Der Makler] erklärte mir daß dieses kleine Gebäude tatsächlich schon seit Jahrzehnten dort mit kommunaler Genehmigung steht,

Sehr gut, dann ist das "grönt", wie man hier sagt.

mustasch hat geschrieben:
und das nach einem Abriss NICHT neu gebaut werden dürfe. Doch solange das Häuschen nur renoviert und brauchbar gehalten würde, müsse es nicht entfernt werden.


Und das ist nach deiner Beschreibung auch genau die korrekte Aussage.

mustasch hat geschrieben:
Laut offizieller Gemarkung wäre sogar ein Stück der Wasserfläche in Breite des Landgrundstückes mit einer Tiefe von ca. 20 m der Wasserfläche Bestandteil des Grundstückes....was immer das auch meint oder die Nutzung des Grundstückes betrifft...


Das ist nicht ungewöhnlich.
OBS doch auch hier: der strandskydd gilt in beide Richtungen, also auch ins Wasser hinein, mit demselben Abstand (100m in der Regel, in besonderen Fällen bis 300 m).
Du scheinst dein Favoritgrundstück gefunden zu haben, klingt es?
Sieh halt zu, dass du niemanden daran hinderst, den Strand zu erreichen (auch nicht durch deinen Hund), dann ist alles gut.

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: Sa, 27 Jan, 2018 21:44 
:YYAY: ..Sieht so aus als hätte ich es tatsächlich gefunden!
Inklusive Sportboot und 50 PS Außenborder....davon bin ich allerdings noch nicht so überzeugt.
Ich denke ich greif lieber auf einen Tuck Kahn zurück.... :lol: :lol:

Gibt aber noch einiges zu klären...ganz wichtig auch für mich, ein Parkplatz ist nur auf dem Zufahrtsweg vorhanden und zum Haus geht es ein Stück bergab über Stufen...Könnte also mein Fahrzeug vom Haus aus nicht sehen und das gefällt mir gar nicht!


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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: Sa, 27 Jan, 2018 22:44 
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In Schweden ist so lange nichts offiziell, so lange es nicht schriftlich ist! Aber bis da hin: hau rein! ;-)


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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: So, 28 Jan, 2018 10:15 
lifeofmyown hat geschrieben:
In Schweden ist so lange nichts offiziell, so lange es nicht schriftlich ist! Aber bis da hin: hau rein! ;-)


Versteh ich gerade nicht :grübel2:

Grundstück hat knapp 5000 qm inkl. Wasserfläche. ( Hier weiß ich noch gar nicht wie oder warum diese Uferlinienrenze..100m...wichtig ist/sein soll), Haus hat 60 qm Wohnfläche steht ca.30 m vom Ufer entfernt, Saunahütte in 15m Abstand zum Ufer, Steg auch am Wasser.
Vom Zufahrtsweg geht es gut 30-35m über flache breite Steinstufen die aber nicht in Beton gesetzt sind, leicht bergab zur Haustür, rechts liegt ein weiteres Grundstück mit Ferienhaus, nur im Sommer bewohnt. Abstand zwischen den Häusern etwa 100m. Die Grundstücke sind mit einem Flechtzaun getrennt. Links schließt sich Baumbestand an, ist aber kein eingetragenes Grundstück. Die Zufahrt endet auch an (meinem) Grundstück...
Kläre gerade ab ob ich links vom Haus ein carport aufstellen dürfte, was auch bedeutet daß die Stufen einem befahrbaren Weg weichen müssten. Dieser aber nur mit Split oder Kies bedeckt und nicht extra befestigt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: So, 28 Jan, 2018 11:03 
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Hast Du schon mal mit dem Besitzer des Hauses gesprochen ob er Dir das Haus überhaupt verkaufen würde?


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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: So, 28 Jan, 2018 11:12 
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Beiträge: 406
lifeofmyown hat geschrieben:
In Schweden ist so lange nichts offiziell, so lange es nicht schriftlich ist! Aber bis da hin: hau rein! ;-)
Ist das nicht auch in Deutschland so? Hört man nicht immer wieder von Maklern, die zusagen: kein Straßenausbaubeitrag, keine Rechte im Grundbuch usw. Und dann ist es doch anders?
Ich würde selbst bei der schwedischen Kommune nachfragen oder vom Makler verlangen, dass er ein Schriftstück der Kommune vorlegt.

mustasch hat geschrieben:
Grundstück hat knapp 5000 qm inkl. Wasserfläche. ( Hier weiß ich noch gar nicht wie oder warum diese Uferlinienrenze..100m...wichtig ist/sein soll),
Verstehe ich nun nicht, was Du Dir das nicht erklären kannst: unabhängig von den Grundstücksgrenzen und vom Eigentum ist dieser Uferstreifen für Jedermann zugänglich zu halten. Er darf nicht abgesperrt werden. Ob Jedermann dann tatsächlich direkt vor Deinem Haus picknickt ist eine andere Sache.


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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: So, 28 Jan, 2018 11:19 
Das Haus wird über eine schwedische Immobilienfirma angeboten und der/die Makler sind in Kontakt mit dem Eigentümer, der ja dadurch über mein Kaufinteresse informiert ist. Natürlich möchte er das Haus verkaufen, aber ich will erst alle Fragen geklärt wissen.
Eine Anzahlung habe ich schon geleistet die mir aber bei Nichtkauf, egal aus welchen Gründen, wieder gut geschrieben wird.
Da ich durchaus deutlich gemacht habe daß ich das "Gesamtpaket" zum aufgerufenen Preis, ohne jegliches Feilschen zahlen würde ( der ist nicht unerheblich!), will ich logischerweise alles vor einem Abschluß prüfen (lassen).
So liegt mir ja auch der Katasterauszug in Kopie vor.
Ich habe echt Glück daß mein Makler, in diesem Falle eine Dame, neben Englisch auch Deutsch spricht. Ich büffel zwar wie verrückt Schwedisch, aber für amtliche und auch Vertragsdokumente mit den in Schweden üblichen Kürzeln und Ausdrücken reichen meine Kenntnisse leider noch nicht aus... :?
Kommt noch hinzu daß ich mittlerweile so überzeugt von dem Angebot bin daß ich es mir nicht gerne wegschnappen lassen würde.... :YYAY:


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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: So, 28 Jan, 2018 11:24 
:YY:
@ Gudrun....dies ist mir alles klar. Mir stellt sich die Frage wieso ein Teil der Wasserfläche zum Grundstück gehört. Was sagt dies aus?
Hat es Auswirkung auf ein Fischrecht, oder hat es überhaupt auf irgendetwas eine Auswirkung.
Daß dieser Zugang zum Ufer bestehen muß ist klar. Genau so klar ist auch daß ich eher nicht mit überraschenden "Besuch" rechnen müßte, gerade in der doch sehr einsamen Lage des Grundstückes.
Ich weiß nur noch nicht was es mit dem Wasseranteil des Grundstückes auf sich hat. Aber wie zuvor beschrieben kümmert sich der Makler um alle Unterlagen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Allemannsrätt
BeitragVerfasst: So, 28 Jan, 2018 11:35 
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mustasch hat geschrieben:
Ich weiß nur noch nicht was es mit dem Wasseranteil des Grundstückes auf sich hat.
Dann hatte ich Dich falsch verstanden. Wenn ich hier auf unseren Dorfteich gucke, dann hat der heutige private Eigentümer davon nur Pflichten. Die Mühle seiner Vorfahren existiert nicht mehr. Das Angeln unterliegt dem Fischereirecht. Er darf nur unter Beachtung dieses Rechtes dort angeln, wie ja auch der Waldbesitzer nicht ohne weiteres in seinem Wald jagen darf. Er muss auf das Grundstück z.B. Grundsteuer zahlen, hat die Verkehrssicherungspflicht.


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