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BeitragVerfasst: Mo, 03 Dez, 2012 18:42 
so hat man es mir auch erklärt


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BeitragVerfasst: Mo, 03 Dez, 2012 22:26 
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Lis hat geschrieben:
Unser skoterklubb hat uns darauf hingewiesen, dass nicht die Ausstellung des schwedischen Führerscheins massgeblich ist, um als in Schweden lebender Ausländer skoter fahren zu dürfen, sondern die erste Ausstellung des Führerscheins überhaupt.


Und wenn ich nicht in Schweden lebe? Was dann?

Neugierige Grüße
Heyden

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BeitragVerfasst: Mo, 03 Dez, 2012 23:22 
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Dann musst du diesen Thread hier von Anfang an lesen :mrgreen:

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BeitragVerfasst: Mo, 03 Dez, 2012 23:49 
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Lis hat geschrieben:
Dann musst du diesen Thread hier von Anfang an lesen :mrgreen:


Na klar, danke für den Tipp!! :mrgreen: :mrgreen:

Du hast da ja geschrieben:
Lis hat geschrieben:
Als ausländischer Fahrer (*aus der EES kommend) hast du das Recht, Skoter in Schweden zu fahren, wenn du dieses Recht (die Berechtigung) dazu auch in deinem Heimatland hast.


Wenn ich das recht sehe und nix übersehen habe, hat aber niemand rausgefunden, welchen Führerschein man braucht, weil Skoterfahren in Deutschland gar nicht vorgesehen ist. Oder hab ich was übersehen?

Neugierige Grüße
Heyden

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BeitragVerfasst: Di, 04 Dez, 2012 7:58 
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Hm, vielleicht kannst du dich ja in der Frage engagieren..... :YYAK: ....im Zweifelsfalle kannst du ja in deinem zuständigen skoterklubb oder ´ner Fahrschule bei euch ´nen förarbevis machen :smile:

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BeitragVerfasst: Di, 04 Dez, 2012 10:58 
eurythmister hat geschrieben:
Lis hat geschrieben:
Dann musst du diesen Thread hier von Anfang an lesen :mrgreen:


Na klar, danke für den Tipp!! :mrgreen: :mrgreen:

Du hast da ja geschrieben:
Lis hat geschrieben:
Als ausländischer Fahrer (*aus der EES kommend) hast du das Recht, Skoter in Schweden zu fahren, wenn du dieses Recht (die Berechtigung) dazu auch in deinem Heimatland hast.


Wenn ich das recht sehe und nix übersehen habe, hat aber niemand rausgefunden, welchen Führerschein man braucht, weil Skoterfahren in Deutschland gar nicht vorgesehen ist. Oder hab ich was übersehen?

Neugierige Grüße
Heyden


das hast du richtig herausgefunden, auch fuer mich ist diese frage bisher ungeklärt geblieben.

nach meiner Logik ist ein Fuehrschein EU-Recht und wenn ich meinen PKW-Fuehrerschein in D vor 2000 gemacht habe, muesste das auch in Schweden anerkannt werden.


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BeitragVerfasst: Di, 04 Dez, 2012 11:04 
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filainu hat geschrieben:

nach meiner Logik ist ein Fuehrschein EU-Recht und wenn ich meinen PKWE-Fuehrerschein in D vor 2000 gemacht habe, muesste das auch in Schweden anerkannt werden.


Das wär natürlich das Beste! Jedenfalls für mich! :lol:
Gruß Heyden

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BeitragVerfasst: Di, 04 Dez, 2012 11:11 
das habe ich beim Transportstyrelsen gefunden

Förarbevis Snöskoter
2010-04-01.
Dags att byta ut gamla förarbevis
Ansökan om att byta ut gamla förarbevis för terrängskoter, tagna innan den 1 oktober 2009, måste vara inkomna till Transportstyrelsen senast den 31 december 2012.
Om du ska köra snöskoter behöver du ett särskilt förarbevis. Du får också köra snöskoter om du har:
•ett förarbevis för terrängskoter utfärdat från och med 1 januari 2000 (måste bytas ut senast 31/12 2012)
•ett körkort eller traktorkort utfärdat före 1 januari 2000
För att få ett förarbevis för snöskoter krävs att du har:
•fyllt 16 år
•gått en utbildning hos en godkänd utbildare
•gjort ett godkänt kunskapsprov – du behöver inte göra något körprov

Da steht nichts das der Fuehrerschein in Schweden vor 2000 ausgestellt sein muss.
Aber es ist wohl so, das wenn man einen juengeren Fuehrerschein hat, dann braucht man den Förarbevis


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BeitragVerfasst: Di, 04 Dez, 2012 11:14 
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Frag doch, wenn nicht anders, einfach bei deiner zuständigen polisstation nach :D
Sind ja zwei verschiedene Schuhe, ob du hier folkbokförd bist oder nicht. Oder??? :YYAK:

Hier steht für Turisten jedenfalls, also so lange man nicht folkbokförd ist:
http://www.snoskoterradet.se/german/ ..... bitte scrollen
Wer darf Schneescooter fahren?

Um in Schweden Schneescooter fahren zu dürfen, muss man 16 Jahre alt und im Besitz eines Führerscheins für Kleinkraftfahrzeuge sein. Schneescooter darf man auch fahren, wenn man einen schwedischen Führerschein oder einen Traktorführerschein hat, der vor dem 01.01.2000 ausgestellt wurde. Sollte Ihr Führerschein oder Traktorführerschein nach dem 01.01.2000 ausgestellt worden sein, müssen Sie im Besitz eines Führerscheins für Schneescooter sein. Als Teil einer Gruppe im Tourismusbereich mit höchstens zehn Personen, die einen Führerschein oder einen Traktorführerschein haben, und die von einer Person geleitet wird, die im Besitz eines Führerscheins für Kleinkraftfahrzeuge ist, auf einer vom Gruppenleiter vor der Fahrt festgelegten Strecke, darf man auch ohne Führerschein fahren.
Als ausländischer Fahrer (innerhalb der EES*) darf man in Schweden Schneescooter fahren, wenn man dies auch in seinem Heimatland darf. Sollten Sie das nicht beweisen können, oder wenn Sie aus einem Land außerhalb der EES kommen, ist die einzige Möglichkeit, Teil einer Gruppe im Tourismusbereich oder im Besitz eines schwedischen Führerschein zu sein. *EES-Länder sind Mitgliedsländer der EU, sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.

Naja, ich wollte nur die Berichtigung anbringen, die die schwedische körkort betrifft, für alle die, die hier folkbokförd sind und ihren deutschen Führerschein umgetauscht haben. :smile:

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BeitragVerfasst: Di, 04 Dez, 2012 12:11 
ich denke es spielt keine Rolle ob man folkbokförd ist oder nicht, sondern was man fuer einen Fuehrerschein hat. Ich bin folkbokförd, aber deswegen habe ich trotzdem meinen deutschen fuehrerschein noch und da der unbegrenzt gueltig ist auch hier in S, werde ich den nicht in einen schwedischen umtauschen.

Vielleicht mache ich mich in der Tat mal auf zur Polis, wenn es mir mal so ist (die immerhin 50km entfernt liegt und ich mir daher eigentlich generell nicht so den kopf mache die Mitarbeiter hier im Wald zu treffen)


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