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BeitragVerfasst: Do, 08 Mär, 2012 18:57 
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Fuehrerschein Klasse B hab ick ja auch vermutet, da laut http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrer ... assen.html:
(Zitat)
Klasse B:
Beinhaltet M,S,L
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
(/Zitat)

Das alles trifft auf einen Scooter zu...

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"Eines Mannes Auto ist seine Burg. Normalerweise ist ja eines Mannes Haus seine Burg, aber nur wenn er den Drachen erschlagen kann, der darin wohnt." Al Bundy

"In einer solch verrueckten Welt ist nur der voellig Irre wahrhaft geisteskrank." - Homer J. Simpson-


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BeitragVerfasst: Do, 08 Mär, 2012 19:07 
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Hier schon mal was halboffizielles, was ich im Netz gefunden habe:

http://www.gmx.net/themen/freizeit/sport/548libq-spass-auf-dem-schneemobil


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BeitragVerfasst: Do, 08 Mär, 2012 21:14 
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lifeofmyown hat geschrieben:
Da war ich heute Morgen auch schon.
Värmi hat geschrieben:
in einigen Artikeln und Foren las ich, dass die Benutzung von Motorschlitten für Privatpersonen in Deutschland auf öffentlichen Wegen verboten ist?

lifeofmyowns Link hat geschrieben:
Doch ein eigenes Fahrzeug dürfte sich hierzulande für die wenigsten lohnen, zumal viele Bundesländer das Fahren sehr restriktiv handhaben: "In Bayern etwa brauchen Sie eine Einzelgenehmigung, die für Freizeitgeräte praktisch nie erteilt wird.


:YY: Värmi


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BeitragVerfasst: Fr, 09 Mär, 2012 0:33 
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Hm, jetzt ist meine Antwort weg :motz:
Egal, nun seid ihr ja auf dem besten Weg, was rauszufinden :mrgreen: :perfekt:

Dann geh ich mal wieder :YYBL: :D

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Det ska va gött å leva annars kan det kvitta....
http://www.youtube.com/watch?v=E0Aj37ml8QI
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BeitragVerfasst: Fr, 09 Mär, 2012 0:51 
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Hej

Kann mir mal jemand sagen warum man sowas fahren muss?

Mfg Amazonfahrer


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BeitragVerfasst: Fr, 09 Mär, 2012 7:18 
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amazonfahrer hat geschrieben:
Kann mir mal jemand sagen warum man sowas fahren muss?
Warum muss man Fallschirmspringen, warum muss man Windsurfen, warum muss man Bungeespringen, warum muss man sich ein Fußballspiel angucken, warum muss man Achterbahn fahren, warum muss man bei einem Wettessen Speisen mit 7.Mio Scoville verzehren, warum muss man einen Roman lesen, warum muss man ... :roll:
Vielleicht, weil die Leute Spaß daran haben?!?

:YY: Värmi


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BeitragVerfasst: Fr, 09 Mär, 2012 10:23 
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"Müssen"....ja, ist schon schlimm mit den Zwängen... :mrgreen:


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BeitragVerfasst: Fr, 09 Mär, 2012 11:52 
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amazonfahrer hat geschrieben:
Hej

Kann mir mal jemand sagen warum man sowas fahren muss?

Mfg Amazonfahrer



Wer sagt denn, dass man muss :yycg:

Ich kann von mir nur sagen, dass ich Skooter fahre, weil es mir persönlich Spaß macht, genau so wie Motorrad fahren

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Bild

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Mond zur Erde: "Das geht vorüber."


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BeitragVerfasst: Sa, 10 Mär, 2012 11:38 
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Hej hej
leider hat meine Frage an die Führerscheinstelle auch nicht zu einer abschließenden Antwort geführt.
Die Auskunft lautet: "Da Schneemobile in Deutschland nicht zulassungsfähig sind und nur auf Privatgrund betrieben werden dürfen, gibt es keine fahrerlaubnisrechtliche Regelung dafür." :grübel:
Bei uns scheint der Winter nun vorbei zu sein, daher spielt die Frage für mich jetzt keine Rolle mehr - aber der nächste Winter kommt bestimmt. Ich denke, man kommt nicht umhin, die schwedische Polizei dazu zu befragen. Auf die Angabe, dass für EU-Bürger die Regelung ihres Heimatlandes gilt (also PKW-Führerschein) kann man sich wohl nicht sicher berufen, wenn Scneemobile im eigenen Land gar nicht zugelassen sind.
Ralf

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BeitragVerfasst: Mo, 03 Dez, 2012 13:59 
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Lis hat geschrieben:
Für die Ausländer, die in Schweden leben, gilt: Du darfst skoter fahren, wenn deine SCHWEDISCHE körkort VOR dem 1. Januar 2000 ERSTMALS in Schweden ausgestellt wurde, ansonsten eben auch nur mit skoterförarbevis als Nachweis.
Auf seinem eigenen Grundstück kann man natürlich fahren.

Ich verbessere hier mal was:
Unser skoterklubb hat uns darauf hingewiesen, dass nicht die Ausstellung des schwedischen Führerscheins massgeblich ist, um als in Schweden lebender Ausländer skoter fahren zu dürfen, sondern die erste Ausstellung des Führerscheins überhaupt. Die Angaben dazu findet man auf der Rückseite seines schwedischen Führerscheins unter Punkt 10: Datum för första utfärdande. Ich hab allerdings gerade keine Quelle dafür, nur die Kontrolle meines Führerscheins durch einen Polizisten, der das bestätigte.

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