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BeitragVerfasst: Do, 08 Mär, 2012 12:16 
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Wohin genau hat er denn geschrieben? DAS deutsche Straßenverkehrsamt gibt es nämlich nicht... :YYAY: Die Straßenverkehrsbehörden sind den jeweiligen Kommunen/Verwaltungen angegliedert. Es gibt also ganz viele davon. Ich vermute aber mal, dass sich nur die Ämter in Bayern und Baden-Württemberg damit auskennen...


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BeitragVerfasst: Do, 08 Mär, 2012 12:33 
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Litelisa hat geschrieben:
Das hat mein Ralfmann in die Wege geleitet. Hat ne Mail ans deutsche Straßenverkehrsamt (dort werden bekanntlich die Führerscheine erstellt) geschickt und nun wartet er auf die Antwort :mrgreen:

Wenigstens einer, der auf der sicheren Seite sein will :perfekt: :D

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BeitragVerfasst: Do, 08 Mär, 2012 12:35 
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lifeofmyown hat geschrieben:
.. Ich vermute aber mal, dass sich nur die Ämter in Bayern und Baden-Württemberg damit auskennen...

Dann frag doch einfach mal dort nach.
Wenn wir hier deine Fragen immer mit Vermutungen beantwortet hätten, wärst du heute...na, wo??? :roll:

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BeitragVerfasst: Do, 08 Mär, 2012 12:39 
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Lis hat geschrieben:
lifeofmyown hat geschrieben:
.. Ich vermute aber mal, dass sich nur die Ämter in Bayern und Baden-Württemberg damit auskennen...

Dann frag doch einfach mal dort nach.
Wenn wir hier deine Fragen immer mit Vermutungen beantwortet hätten, wärst du heute...na, wo??? :roll:


Naja, diese Frage hat für mich eben keine Priorität... :YYAY:

...dann wär ich wahrscheinlich immer noch dort, wo ich die ganze Zeit schon bin... :mrgreen:


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BeitragVerfasst: Do, 08 Mär, 2012 13:20 
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lifeofmyown hat geschrieben:
Wohin genau hat er denn geschrieben? DAS deutsche Straßenverkehrsamt gibt es nämlich nicht... :YYAY: Die Straßenverkehrsbehörden sind den jeweiligen Kommunen/Verwaltungen angegliedert. Es gibt also ganz viele davon. Ich vermute aber mal, dass sich nur die Ämter in Bayern und Baden-Württemberg damit auskennen...


Also der Ralfmann hat natürlich an die Behörde geschrieben, wo sein und mein Führerschein registriert sind. Der ist nämlich ganz schön pfiffig!! :wink:

Und wieso sollten sich nur die Ämter in Bayern und Baden-Württemberg damit auskennen??????? Die Fahrerlaubnis ist bundeseinheitlich geregelt. Die Durchführung liegt bei den Ländern und Gemeinden.

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BeitragVerfasst: Do, 08 Mär, 2012 13:44 
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lifeofmyown hat geschrieben:

Naja, diese Frage hat für mich eben keine Priorität... :YYAY:


nä, just det. :achso: Da darf man dich bei Gelegenheit sicher zitieren :mrgreen: :perfekt:

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BeitragVerfasst: Do, 08 Mär, 2012 14:24 
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Lis hat geschrieben:
lifeofmyown hat geschrieben:

Naja, diese Frage hat für mich eben keine Priorität... :YYAY:


nä, just det. :achso: Da darf man dich bei Gelegenheit sicher zitieren :mrgreen: :perfekt:


Aber nur mit Quellenangabe... :#!ke:


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BeitragVerfasst: Do, 08 Mär, 2012 14:24 
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Hej Lis!

Hat dir heute Morgen jemand die Wurst vom Butterbrot geklaut? :mrgreen:
Ich habe doch absolut keine Vermutungen von mir gegeben, sondern lediglich über meine widersprüchlichen bzw. nicht hilfreichen Informationen berichtet, die ich bei meinen Recherchen gefunden habe. Und das habe ich vor weniger als vier Stunden geschrieben.

Bevor ich aber sämtliche deutsche Behörden durch gezielte Befragung meinerseits in Alarmbereitschaft versetze, wollte ich zumindest bis Montag warten. Vielleicht hätte sich bis dahin ein in diesem Metier auskennender Fori mit einer hilfreichen und durch Quellen zu belegenden Antwort zu Wort gemeldet.

Du weißt genau, dass ich keine Vermutungen aufstelle, wenn es um so wichtige Dinge wie Gesetze, Geld, Gesundheit,... geht. Vermutungen gehören in die Rubrik Fotoquiz!
Du darfst deinen Holzhammer also wieder in die Ecke stellen! :YYAP:

:YY: Värmi


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BeitragVerfasst: Do, 08 Mär, 2012 14:28 
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Litelisa hat geschrieben:
lifeofmyown hat geschrieben:
Wohin genau hat er denn geschrieben? DAS deutsche Straßenverkehrsamt gibt es nämlich nicht... :YYAY: Die Straßenverkehrsbehörden sind den jeweiligen Kommunen/Verwaltungen angegliedert. Es gibt also ganz viele davon. Ich vermute aber mal, dass sich nur die Ämter in Bayern und Baden-Württemberg damit auskennen...


Also der Ralfmann hat natürlich an die Behörde geschrieben, wo sein und mein Führerschein registriert sind. Der ist nämlich ganz schön pfiffig!! :wink:

Und wieso sollten sich nur die Ämter in Bayern und Baden-Württemberg damit auskennen??????? Die Fahrerlaubnis ist bundeseinheitlich geregelt. Die Durchführung liegt bei den Ländern und Gemeinden.


Naja, weil Motorschlitten eher in Bayern, als in Hamburg betrieben werden... :cool: Zu der Ausnahmegenemigung kann nicht jedes Straßenverkehrsamt was wissen. Aber zum Führerschein schon, das stimmt. Ich habe mal eine Anfrage an das Straßenverkehrsamt in München gestellt. Ich poste die Antwort hier, wenn ich ne Rückmeldung bekomme.

Värmi hat sich ja auch für die Sache mit der Ausnahmegenemigung interessiert.

Aber ich glaube, wegen solch einem banalen Thema muss man sich nicht die Köpfe einschlagen... :YYAY:


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BeitragVerfasst: Do, 08 Mär, 2012 14:49 
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:yyrübe1: wer haut den hier :ei: :yyrübe2: :box: :haue: :humpel:

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