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BeitragVerfasst: Do, 08 Mär, 2012 10:55 
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Motorschlitten kann man in D mit Klasse B fahren. Daher dann auch als Deutscher in sverige! :sflagge:

Aber das gilt wahrscheinlich nicht, wenn man seinen Hauptwohnsitz in Schweden hat.


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BeitragVerfasst: Do, 08 Mär, 2012 11:05 
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@ tomtom112 :yyopa: :YYAO:


Also wir haben uns - bevor wir die Skoter geliehen haben - natürlich informiert. Und uns hat niemand was davon gesagt, noch nicht mal in der Skoterverleihstation. Also "ich hatte Glück" das mir 1. nix passiert ist und 2. ich nicht erwischt wurde!! Das verstehe ich schon unter Glück :perfekt:

Nun habe ich gleich mal geschaut, ob es auf meinem Führerschein einen entsprechenden Eintrag gibt - aber :YYAU: also auf der Internetseite vom Transportstyrelsen geschaut und siehe da, hier gibts die entsprechenden Informationen.

Ich werde mich heute in einer Fahrschule erkundigen, wie man den Skoterführerschein machen kann und was es kostet.

Ich werde berichten :YYBP:

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BeitragVerfasst: Do, 08 Mär, 2012 11:25 
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Ja, den förarbevis kann man in normalen Fahrschulen machen oder auch in einem der örtlichen skoterklubbar, falls ihr sowas habt, Lisa.
Oder auch bei ABF:
http://www.abf.se/Distrikt-och-avdelnin ... NARA-DIG-/
für, wie ihr seht, lasche 1750kr. Aber das ist sicher zu weit nördlich für euch :D
Siehe auch hier:
http://www.nordiac.se/

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BeitragVerfasst: Do, 08 Mär, 2012 11:38 
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Lis hat geschrieben:
Als ausländischer Fahrer (*aus der EES kommend) hast du das Recht, Skoter in Schweden zu fahren, wenn du dieses Recht (die Berechtigung) dazu auch in deinem Heimatland hast.
Ich suche nun schon eine ganze Weile nach Infos, welchen Führerschein man in D für einen Skoter benötigt.
Eine wirklich hilfreiche Antwort habe ich nicht gefunden. Im Gegenteil - in einigen Artikeln und Foren las ich, dass die Benutzung von Motorschlitten für Privatpersonen in Deutschland auf öffentlichen Wegen verboten ist? :YYAK:

lifeofmyown hat geschrieben:
Motorschlitten kann man in D mit Klasse B fahren.
Woher hast du diese Info?

:YY: Värmi


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BeitragVerfasst: Do, 08 Mär, 2012 11:51 
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Mein Kenntnisstand ist, dass man zum Fahren eine Ausnahmegenehmigung braucht, welche man als Otto-Normalo wahrscheinlich nicht unbedingt bekommt... :triller: Und als Fahrerlaubnis eben die Klasse B. Daher habe ich abgeleitet, dass man dann als Deutscher Führerscheininhaber in Schweden snöskoter fahren darf. Ich kann mich natürlich auch täuschen. :roll:


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BeitragVerfasst: Do, 08 Mär, 2012 12:24 
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Wie wäre es, wenn einer von den Nicht-Wissenden mal bei der Stelle nachfragt, die in Deutschland dafür zuständig ist (Polizei?, den von denen habe ich hier in Schweden meine Infos bekommen resp. den Link zur Seite in meinem ersten Beitrag), anstatt hier rumzuraten und abzuleiten ohne es wirklich genau zu wissen. Eine Quellenangabe dazu wäre dann auch nicht schlecht, so dass man sich, ganz sicher, auf etwas beziehen kann....

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BeitragVerfasst: Do, 08 Mär, 2012 12:34 
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Hej Lis!

Ich denke, unsere hiesige Polizei wird das auch nicht wissen. Wahrscheinlich werden sie mir zuerst die Gegenfrage stellen: "Was ist Schnee?" :mrgreen:
Diesen Winter hatten wir hier bei uns 0 Tage mit geschlossener Schneedecke! :sauer:

:YY: Värmi


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BeitragVerfasst: Do, 08 Mär, 2012 12:37 
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Lis hat geschrieben:
Wie wäre es, wenn einer von den Nicht-Wissenden mal bei der Stelle nachfragt, die in Deutschland dafür zuständig ist (Polizei?, den von denen habe ich hier in Schweden meine Infos bekommen resp. den Link zur Seite in meinem ersten Beitrag), anstatt hier rumzuraten und abzuleiten ohne es wirklich genau zu wissen. Eine Quellenangabe dazu wäre dann auch nicht schlecht, so dass man sich, ganz sicher, auf etwas beziehen kann....


Die Auskunft kann jedes bayrische Straßenverkehrsamt erteilen. Die Polizei in Hamburg weiss sicher noch nicht mal, was ein Motorschlitten ist... :mrgreen: Ich kann mich nur auf Bayern beziehen. Die Info hab ich von einem bayrischen Jäger... ich denke, nicht jedes Bundesland erteilt diese Ausnahmegenehmigungen, bzw. kennt sich damit aus.


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BeitragVerfasst: Do, 08 Mär, 2012 12:51 
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Irgendwie stellen mich eure Antworten nicht zufrieden, Värmi und lifeofmyowm, aber mir ist das auch schnurzpiepegal, denn ich DARF ganz offiziell in Schweden skoter fahren und kann das auch belegen. :perfekt: Ausserdem bin ich ja auch kein Turist hier :D Nur schade für die Touristen, die dies nicht wissen........im Falle eines Falles finde ich das sehr schluderhaft. Aber das ist dann ja nicht mein Problem, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist :D
Erinnert mich irgendwie an die Sache mit dem ADAC - gilt er oder nicht......keiner weiss es wirklich, aber wehe, wenn dann was passiert und keine Hilfe erteilt wird, dann ist das Forum gut.

Ich, die hier in Schweden lebt, bin immer so fair, und lege eine Quelle für meine Aussagen bei, so kann man dort selbst nachlesen oder hier im Forum zur Quelle nachfragen.
Das scheint ja im skoterfall nicht auf Deutschland zuzutreffen....larifari zu schreiben, ist einfach, wenn das gewünscht ist, kann ich damit anfangen.

Japp, DIESES Thema hat sich somit für mich erledigt, denn wie ich am Anfang schon schrieb: ICH DARF :D :D :D :perfekt:

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BeitragVerfasst: Do, 08 Mär, 2012 13:11 
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Lis hat geschrieben:
Wie wäre es, wenn einer von den Nicht-Wissenden mal bei der Stelle nachfragt, die in Deutschland dafür zuständig ist (Polizei?, den von denen habe ich hier in Schweden meine Infos bekommen resp. den Link zur Seite in meinem ersten Beitrag), anstatt hier rumzuraten und abzuleiten ohne es wirklich genau zu wissen. Eine Quellenangabe dazu wäre dann auch nicht schlecht, so dass man sich, ganz sicher, auf etwas beziehen kann....



Das hat mein Ralfmann in die Wege geleitet. Hat ne Mail ans deutsche Straßenverkehrsamt (dort werden bekanntlich die Führerscheine erstellt) geschickt und nun wartet er auf die Antwort :mrgreen:

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