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BeitragVerfasst: Mi, 22 Mär, 2017 17:35 
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Hallo liebe Ferienhausbesitzer,

wisst ihr, ob es neue Vorschriften gibt bei der Entsorgung der Abwasserbrunnen. Ich habe von der Kommune einen Brief erthalten, habe ihn aber nicht sehr gut übersetzen können. Dort steht was von 20 m maximaler Abstand vom Entsorgungswagen zum Dreikammerbrunnen. Das wäre bei mir weit mehr als 20 m. Hat doch sonst auch geklappt. Entweder muss ich höhere Gebühren bezahlen oder ich muss die Hecke wegmachen, damit man auf das Grundstück reinfahren kann. Oje! Ist in Kronobergs Län. Vielleicht hat jemand auch so einen Brief erhalten und kann mir sagen, was genau zu tun ist? Das wäre ganz toll.

Lieben Gruß ins schöne Schwedenland :-)


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BeitragVerfasst: Mi, 22 Mär, 2017 19:02 
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Plz/Ort: 64753 Brombachtal / 27745 S:t Olof
Hallo Anna11,

natürlich ist der Saugschlauch des Entsorgungswagens nicht endlos lang, d.h. der Wagen muss in die Nähe des Dreikammerbrunnens fahren können.
Ich habe mal in meinen Unterlagen geschaut und da gibt es klare Vorgaben für die freie Wegbreite und Höhe und auch für einen Wendeplatz des Wagens.
Bei mir fahren die von der Straße aus rückwarts ungefähr 80m und können dann mit dem Saugschlauch den Brunnen leeren. Eine Vorgabe für die max. Entfernung Entsorgungswagen / Dreikammerbrunnen habe ich nicht gefunden.
Mehrkosten können dann entstehen, wenn der normale große Entsorgungswagen den Weg nicht fahren kann und man muss ggfs. extra mit einem kleineren Wagen fahren.

Möglicherweise wurden ja nun größere Transportwagen angeschafft und nun haben sich die Bedingungen geändert oder aber sie wollen sich den Mehraufwand für das Verlängern des Saugschlauches (> 20m) bezahlen lassen.

Wie hat das denn bisher geklappt? Haben die so lange Saugschläuche dabei gehabt?

Ich habe gelesen (in eurer Kommune), dass man bei Ferienhäuser auf Antrag auch nur alle 2 Jahre leeren kann. Das verbilligt die Angelegenheit und macht evtl. die Mehr kosten für die Schlauchverlängerung tragbar.
Die GDL Transport AB ist für das Slamtömning bei euch verantwortlich. Da bekommt ihr sicherlich auch die genauen Vorschriften und Preise.

_________________
"Ein Leben ohne Hund ist möglich, aber sinnlos"
i.A.a. Loriot
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BeitragVerfasst: Mi, 22 Mär, 2017 19:51 
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Hallo :-)

Danke für deine schnelle Antwort. Ja das könnte sein, dass die neue Wägen haben. Ich war nie dabei als geleert wurde. Bei den Vorbesitzern hatte es ja offensichtlich auch keine Probleme gegeben. Mehrkosten für einen längeren Schlauch wäre nicht ganz so tragisch, schade wäre nur, wenn ich die Hecke wegmachen müsste, damit die ins Grundstück reinfahren können. Das wäre aber schon etwas unlogisch, schließlich gibt es bestimmt viele Häuser, deren Brunnen weit von der Straße liegen. Ich habe das Schreiben nun einen Bekannten geschickt zum Übersetzen. Bin nun sehr gespannt, was dabei heraus kommt.

Ich wünsche Dir einen schönen Abend!

Herzlichen Gruß B.


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BeitragVerfasst: Mi, 22 Mär, 2017 23:48 
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Beiträge: 1375
Mach dir mal keinen Kopp, anna11

Hecke stehen lassen und erhöhte Avgift zahlen :YYAY:

Das ist in unserer Kommune aber schon immer so:
über 15 Meter Abstand kostet es 175 SEK für jede weiteren 10 Meter.

Allerdings haben sich vor ca. 4 Jahren auch Vorschriften geändert.
Da hat sich der Arbeitsschutz für die Schlammwagenfahrer geändert.
Seitdem dürfen die keinen Absaugschlauch ziehen der länger als 15 Meter ist, weil dann die körperliche Belastung zu groß wird.

Unsere Kommune hat dann die Grundstücksbesitzer verpflichtet, eigne Verlängerungsschläuche zu kauf und auszulegen.
Die mit den geschlossenen Tanks haben das sofort gemacht, weil die Kommune drohte nicht mehr zu leeren.

Bis dann mal einer geklagt hat....
Ergebnis:
für den Arbeitsschutz ist der Arbeitgeber zuständig und nicht der Grundstücksbesitzer. Die Kommune wurde verurteilt alle extra angeschafften Schläuche zurückzukaufen :mrgreen:

Seitdem werden die Schläuche aneinander gestückelt.

Gruß

Rüdiger


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BeitragVerfasst: So, 26 Mär, 2017 11:17 
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Also theoretisch muss die Klärkammer jedes Jahr geleert werden...aber: einfach anrufen und sagen, dass Du das Haus nur als Ferienhaus nutzt, dann kann man das auch schon mal ein paar Jahre herauszögern (geht bei mir jedenfalls bisher problemlos - so alle 2 bis 4 Jahre lasse ich leeren, je nachdem wieviel ich im Haus war).

Hartmut


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BeitragVerfasst: So, 09 Apr, 2017 8:53 
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Lieben Dank für Eure Antworten, das ist ja schon lustig mit den Schläuchen :-). Inzwischen habe ich auch erfahren, dass es nur um Mehrkosten geht. Dann bin ich ja beruhigt!

:smile: :smile: :smile:


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