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BeitragVerfasst: Mo, 01 Mai, 2017 11:02 
Hallo Forengemeinde,

ich interessiere mich für ein Haus in Schweden und habe nun in den Unterlagen eine Information entdeckt, bei der ich mir gerne sicher sein möchte, dass ich das richtig verstanden habe bzw. was in dem Zusammenhang jetzt wichtig ist.

"3-kammarbrunnen med infiltrationen och en stor del av gäststugan är belägen på en grannfastighet."

Also, Drei Kammerbrunnen und ein Teil der Gästestuga liegen auf dem Nachbargrundstück.

"Ett servitutsavtal kommer att upprättas mellan säljaren och ägaren till grannfastigheten avseende avloppsanläggningen".

Sinngemäß habe ich verstanden, eine Servicevereinbarung (Nutzungsvereinbarung? ) wird zwischen dem Käufern und dem Nachbarn ausgemacht.

Kümmert sich der Makler darum? oder muss ich selber Verhandlungen mit dem Nachbarn führen?
oder ist das Nutzungsrecht bereits im Kaufvertrag mit enthalten oder eingetragen?
Da ich quasi das Gelände des Nachbarn mitbenutze, muss das extra bezahlt werden, wie eine Pacht?

Ich hatte hier bereits im Forum gelesen, dass es in dem Bereich bereits Probleme gegeben hat, weil es keine Vereinbarung gab.
Ich wäre für eure Hinweise dankbar.


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BeitragVerfasst: Di, 02 Mai, 2017 19:24 
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Registriert: 28.08.2012
Beiträge: 4161
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Paulina hat geschrieben:
"3-kammarbrunnen med infiltrationen och en stor del av gäststugan är belägen på en grannfastighet."
Also, Drei Kammerbrunnen und ein Teil der Gästestuga liegen auf dem Nachbargrundstück.

So ist es.

Paulina hat geschrieben:
"Ett servitutsavtal kommer att upprättas mellan säljaren och ägaren till grannfastigheten avseende avloppsanläggningen".

Sinngemäß habe ich verstanden, eine Servicevereinbarung (Nutzungsvereinbarung? ) wird zwischen dem Käufern und dem Nachbarn ausgemacht.

Ein Servitut ist eine spezielle, hier übliche Form, die nicht an den Personen, sondern an der fastighet hängt und mit verkauft wird, falls bspw. du das Haus mal verkaufst.
Paulina hat geschrieben:
Kümmert sich der Makler darum? oder muss ich selber Verhandlungen mit dem Nachbarn führen?
oder ist das Nutzungsrecht bereits im Kaufvertrag mit enthalten oder eingetragen?
Da ich quasi das Gelände des Nachbarn mitbenutze, muss das extra bezahlt werden, wie eine Pacht?

Was genau im servitut steht , geht aus dem Geschriebenen nicht hervor; geplant ist, dass das der jetzige Besitzer (säljare) vor dem Verkauf macht, aber nach den genauen Bedingungen fragen (den Makler) macht schlau.
Am besten per Telefon und auf schwedisch, wäre mein Tip.

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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BeitragVerfasst: Di, 02 Mai, 2017 20:21 
Paulina hat geschrieben:
Da ich quasi das Gelände des Nachbarn mitbenutze, muss das extra bezahlt werden, wie eine Pacht?



normalerweise muss man da keine Pacht bezahlen, man hat einfach nur das eingetragene Nutzungsrecht. In unserem ehemaligen Haus z.B. lagen die Erdwärmeschlingen auf dem Grundstueck des Nachbarn. Na gab es ein Servitut aber wir mussten da nix bezahlen


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BeitragVerfasst: Sa, 06 Mai, 2017 11:32 
Vielen Dank für eure erhellenden Antworten.

Das mit dem anrufen und fragen ist eigentlich auch immer mein erster Gedanke, in diesem Falle bin ich mir nur immer nicht so sicher, ob ich die Antworten richtig verstehe.

Vielen Dank ihr Beiden, hat mir wirklich sehr geholfen.


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